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Staatskanzlei Luzern

Gesundheitskommission unterstützt Krebsregister und E-Health-Modellversuche

Luzern (ots)

Die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig bei einer 
Enthaltung, der beabsichtigten Änderung des Gesundheitsgesetzes 
zuzustimmen und damit für den Kanton Luzern die gesetzliche Grundlage
zu schaffen, um ein Zentralschweizer Krebsregister zu errichten und 
zusammen mit freiwilligen Teilnehmenden die erweiterte Nutzung der 
Versichertenkarte als elektronisches Patientendossier und deren 
Anwendungen in der Telemedizin zu testen.
Mit dem Krebsregister sollen die Häufigkeit von Krebserkrankungen 
und Todesfällen erfasst, regionale, nationale und internationale 
Vergleiche ermöglicht und Grundlagen für die Vorbeugung und 
Früherkennung sowie für die Bezeichnung der Risikogruppen und die 
Ursachenerforschung geschaffen werden. Die GASK (Vorsitz: Rolf 
Hermetschweiler, SVP, Luzern) begrüsst dieses Vorhaben und liess sich
von Gesundheits- und Sozialdirektor Dr. Markus Dürr sowie von 
Vertretern des Departements ausführlich über die Sicherheit beim 
Austausch dieser besonders schützenswerten Personendaten orientieren.
Die GASK ist überzeugt, dass der Schutz der Registerdaten gegen 
unbefugten Zugriff umfassend gewährleistet ist. Insbesondere begrüsst
die Kommission, dass Patienten sich weigern können, ihre Daten für 
das Krebsregister freizugeben. Die Kosten von CHF 1.? pro Einwohner 
werden von der GASK als bescheiden beurteilt. Forschungsmittel werden
zudem vom National Institute for Cancer Epidemiology and Registr 
ation (NICER), von Oncosuisse und vom Bund erwartet.
Der zweite Teil der Vorlage sieht eine Änderung des 
Gesundheitsgesetzes vor, um Modellversuche für die Erprobung von 
elektronischen Gesundheitsdiensten mit freiwillig Teilnehmenden zu 
ermöglichen. Die vom Bundesrat verabschiedete «Strategie E-Health 
Schweiz» will damit die elektronische Vernetzung der Akteure im 
Gesundheitswesen fördern, um einerseits die Administration zu 
vereinfachen und den Fachleuten nach Wahl der Patientinnen und 
Patienten über die Versichertenkarte relevante Informationen über 
ihre Person zugänglich zu machen und anderseits dank 
qualitätsgesicherten Online-Diensten Patientinnen und Patienten 
direkt an Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und 
ihre Gesundheitsprobleme zu beteiligen. Darüber hinaus besteht für 
alle Versicherten ab 1. Januar 2010 die Möglichkeit, auf der 
Versichertenkarte persönlich relevante medizinische Daten von 
behandelnden ärztlichen Personen im Sinne von Notfalldaten 
abspeichern zu lassen. Auch bei diesem Teil widmete sich die GASK 
intensiv der Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die erste Beratung der Vorlage ist für die Januarsession 2010 des 
Kantonsrates vorgesehen.

Kontakt:

Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Tel.: +41/79/353'26'12

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