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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Krebsregister nimmt Testbetrieb auf

Luzern (ots)

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die
Schaffung eines Krebsregisters. Er hat bis zum Inkrafttreten der 
Gesetzesänderung einen Testbetrieb bewilligt. Krebsregister helfen 
mit, die Krebsvorbeugung, Früherkennung sowie die Identifikation von 
Risikogruppen zu verbessern und liefern wichtige Daten für die 
Ursachenforschung. Der Datenschutz und die Patientenrechte werden 
dabei gewährleistet.
Krebs ist in der Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Pro Jahr
sterben mehr als 15'000 Personen den Krebstod. Krebsregister dienen 
dazu, die Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen zu 
erfassen. Damit wird ein Vergleich mit regionalen, nationalen und 
europäischen Nachbarregionen bezüglich des Auftretens, der 
Altersverteilung und der Sterblichkeit bei Krebserkrankungen möglich.
Die Daten des Krebsregisters schaffen somit eine zuverlässige 
Grundlage für Entscheidungen in der Gesundheitspolitik. Das trägt 
dazu bei, dass der Bevölkerung auch in Zukunft eine Versorgung mit 
Krebstherapien garantiert werden kann, die dem aktuellen 
medizinischen Standard entsprechen.
Zusammenfassend sind Krebsregister ein wichtiges Mittel in der 
Krebsvorbeugung, Früherkennung, sowie in der Identifikation von 
Risikogruppen und sie liefern wichtige Daten für die 
Ursachenforschung.
Keine Lösung auf Bundesebene
Trotz der anerkannten Bedeutung von Krebsregistern ist es dem Bund
bisher nicht gelungen, gesetzliche Grundlagen für ein nationales 
Krebsregister zu schaffen. Es ist deshalb noch immer Aufgabe der 
Kantone, zu entscheiden, ob sie ein Krebsregister wollen oder nicht. 
Momentan führen etwas mehr als die Hälfte der Kantone ein 
Krebsregister.
In Luzern beauftragte der Kantonsrat im Herbst 2007 die Regierung 
mit der Prüfung eines Zentralschweizer Krebsregisters. Das 
Gesundheits- und Sozialdepartement startete mit den Aufbauarbeiten im
Jahr 2008. Seit 2009 laufen die Vorbereitungsarbeiten am Luzerner 
Kantonsspital. Basis für den Betrieb bilden ein mehrjähriger 
Leistungsauftrag sowie jährliche Leistungsvereinbarungen.
Luzerner Register führend
In enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krebsregister 
(NICER) sowie zwei weiteren Kantonen (ZH, FR) hat das 
Zentralschweizer Krebsregister die Entwicklung einer modernen 
Software ermöglicht. Sie erlaubt eine möglichst papierlose 
Verarbeitung der Dossiers. Innerhalb der Krebsregister, die basierend
auf einer Bewilligung Daten austauschen, nimmt das Zentralschweizer 
Krebsregister somit bereits heute eine führende Rolle ein.
Nach der operativen Einführung im Kanton Luzern ist geplant, dass 
weitere Zentralschweizer Kantone sich dem Krebsregister anschliessen 
können. Bisher haben die Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri ihr 
Interesse bekundet. Auch Kantone ausserhalb der Zentralschweiz werden
sich dem Register anschliessen können.
Kein Zutritt für Unbefugte
Wie in anderen Kantonen erfolgt auch in Luzern die administrative 
Angliederung an ein Spital, hier ans Luzerner Kantonsspital. Das 
ermöglicht eine optimale Nutzung der Synergien mit der pathologischen
und der onkologischen Abteilung des LUKS.
Verschiedene Massnahmen stellen sicher, dass die sensiblen 
Patientendaten vor Missbrauch geschützt sind.
Die meisten Befunde von Luzerner Patientinnen und Patienten werden
von der Pathologie des Luzerner Kantonsspitals gemeldet. Daneben wird
das Zentralschweizer Krebsregister aber auch von anderen 
Krebsregistern Patientendaten erhalten, sofern es sich um Personen 
mit Wohnsitz im Kanton Luzern handelt.
Datenschutz wird gross geschrieben Während der ganzen Aufbauphase 
arbeitet der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern aktiv mit. 
Basierend auf einer Bewilligung des Bundes sind die Ärzte und 
Spitäler von der Schweigepflicht entbunden; sie dürfen dem 
Krebsregister also medizinische Daten in nicht anonymisierter Form 
zustellen. Diese Meldung erfolgt allerdings nur, wenn die Patientin 
bzw. der Patient damit einverstanden ist.
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Änderung des 
Gesundheitsgesetzes vor. Basierend auf dieser gesetzlichen Grundlage 
darf das Krebsregister die AHV-Nummer systematisch verwenden und 
Personaldaten mit der kantonalen Einwohnerplattform abgleichen. Bis 
zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung hat die Regierung dem 
Krebsregister den Testbetrieb bewilligt.
Ein Franken pro Kantonseinwohner
Die Kosten belaufen sich auf rund einen Franken pro 
Kantonseinwohnerin bzw. -einwohner. Im Voranschlag 2010 sind die 
entsprechenden Kosten berücksichtigt. Die Regierung ist überzeugt, 
dass die Kosten für ein Krebsregister, das Transparenz und Vergleiche
ermöglicht und der Qualitätssicherung dient, in keinem Verhältnis zu 
den Kosten moderner Krebsbehandlungen stehen.
Die Botschaft B129 finden Sie auf der Website des Kantons: 
www.lu.ch/download/gr-geschaefte/2007-2011/b_129.pdf

Kontakt:

Markus Dürr
Regierungsrat Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch

Joachim Diebold
Leiter Krebsregister und Chefarzt Pathologie
Luzerner Kantonsspital
Luzern
Tel.: +41/41/205'34'70
E-Mail: joachim.diebold@ksl.ch

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