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Staatskanzlei Luzern

Wahlen in den Stadtrat Luzern-Littau: Einreichefrist für den 2. Wahlgang

Luzern (ots)

Nachdem der Regierungsrat mit Entscheid vom 10.
Juli 2009 die stille Nachwahl der Stadtratswahlen in Luzern vom 18. 
Juni 2009 aufgehoben hat, trifft das Justiz- und 
Sicherheitsdepartement zur Fortsetzung des Wahlverfahrens folgende 
Anordnung: Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen bis 
spätestens Montag, 10. August 2009, 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei 
Littau oder bei der Stadtkanzlei Luzern eintreffen. Für die 
Kandidatinnen und Kandidaten des ersten Wahlgangs genügt eine 
schriftliche Erklärung des Kandidaten oder der Kandidatin und des 
Vertreters oder der Vertreterin des Wahlvorschlages. Stefan Roth ist 
von der nochmaligen Einreichung einer Erklärung für die Teilnahme am 
zweiten Wahlgang befreit. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 
27. September 2009 statt.
Die Anordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartementes sowie ein 
Auszug aus dem Regierungsrats-Entscheid werden im Kantonsblatt Nr. 29
vom 18. Juli 2009 publiziert.

Kontakt:

Judith Lauber
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'64'84

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