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Staatskanzlei Luzern

Abfall wegwerfen ist teuer

Luzern (ots)

Im Februar haben die Stimmberechtigten des Kantons
Luzern die Sofortbussen gegen Littering (achtloses Wegwerfen von
Abfällen) gutgeheissen. Ab Mai können Personen, die ihren Abfall im
öffentlichen Raum liegen lassen, von der Polizei gebüsst werden.
Kaugummi oder Hundedreck am Schuh? Auf der Parkbank kein Platz
mehr vor lauter Zeitungen und leeren Dosen? Auf der Spielwiese in
Glasscherben getreten? Littering hat in den letzten Jahren massiv
zugenommen und verursacht Kosten und Ärger. Mit Sofortbussen wird die
Polizei ab Mai gegen Littering-Sünder vorgehen.
Was ist Littering?
Littering ist der Fachbegriff für das achtlose Wegwerfen und
Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Littering-Abfälle
sind beispielsweise leere PET-Flaschen, Zeitungen, Verpackungsreste,
Kaugummis oder Zigarettenstummel. Littering ist ein weit verbreitetes
gesellschaftliches Problem. Mit Abfällen übersäte Plätze,
Naherholungsgebiete, Verkehrsmittel und Strassen stören. Littering
verursacht zwar keine grossen Umweltschäden, aber Städte und
Gemeinden werden unattraktiv, einzelne Orte werden deswegen gar
gemieden. Das Wegräumen und Entsorgen von Litteringabfällen ist
aufwändig und teuer, der zeitliche Aufwand dafür hat sich in den
letzten zwanzig Jahren vervielfacht.
Was wird gebüsst?
Gebüsst wird das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von
Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen:
Fr. 40.-   einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen,   
              Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste
Fr. 80.-   Hundekot, Inhalt eines Aschenbechers
Fr. 80.-   Kleinabfälle unter einer Menge von fünf Litern
Fr. 100.-  Abfälle ab 5 Liter
Fr. 150.-  Abfälle ab 17 Liter
Fr. 220.-  Abfälle ab 35 Liter
Fr. 300.-  Abfälle ab 60 bis 110 Liter
Details zum Vollzug der Sofortbussen
Die Ordnungsbussen können nur von der Polizei erhoben werden, und
zwar sowohl in Uniform als auch in Zivil.
Die Bezahlung der Ordnungsbussen läuft genau gleich ab wie bei den
Ordnungsbussen im Strassenverkehr (z.B. Parkbussen). Die
Ordnungsbussen können sofort in bar oder innert 30 Tagen mit einem
Einzahlungsschein bezahlt werden. Wird die Busse nicht bezahlt, so
wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. Zusätzlich zur Busse
sind in diesem Fall noch Gebühren zu bezahlen.
Die Gesetzesänderung Wegweisung/Littering wird ab Mai 2009
polizeilich umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden Bussen
eingefordert.
Informationskampagne im April
Mit einer gezielten Kommunikations-Kampagne will der Kanton Luzern
die Bevölkerung über die möglichen Folgen von Littering informieren.
Im Zentrum der Aktion steht eine Plakatkampagne, die mit drei
verschiedenen Motiven auf die möglichen finanziellen Konsequenzen von
Littering aufmerksam macht. Nebst Kino-Werbung und Inseraten werden
auch die Schulen mit eigens zusammengestellten Unterrichtsmaterialien
angesprochen. Weiter wird ein Teil des Budgets in ein innovatives
Littering-Projekt des Jugendradios 3fach in Zusammenarbeit mit der
Stadt Luzern investiert.
Weiterführende Links:
www.lu.ch/littering
Auf der Website des Kantons sind weitere Detail-Informationen sowie
die Plakate zu finden.
www.lu.ch/littering
Informations-Portal rund ums Thema Littering
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Bank.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Pet.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Schuh.pdf

Kontakt:

Reto Ruhstaller
Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'22

Erreichbar:
Freitag, 3. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Montag, 6. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 7. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 8. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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