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Staatskanzlei Luzern

Beschwerde gegen die Behandlung der Fixerraum-Initiative abgewiesen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Beschwerde gegen die
Behandlung der Gemeindeinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren"
durch die Behörden der Stadt Luzern abgewiesen.
Die Initiative war im Mai 2006 mit über 2000 Unterschriften
zustande gekommen. Im Dezember erklärte der Grosse Stadtrat auf
Antrag der Stadtregierung die Volksinitiative für ungültig, da sie
übergeordnetem Recht widerspreche. Gegen diesen Beschluss wurde
Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hob in der Folge
die Ungültigerklärung des Grossen Stadtrates auf und wies die Sache
zur erneuten Prüfung an die städtische Exekutive zurück. Der Stadtrat
beschloss, die Gültigkeit der Initiative durch ein Gutachten abklären
zu lassen.
Inzwischen fand im März 2007 eine Volksabstimmung statt, in
welcher die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt den Kredit für
den Versuchsbetrieb eines Fixerraums ab Sommer 2007 guthiessen. Im
Juni 2007 wurde in einer Beschwerde an den Regierungsrat verlangt,
dass der Stadtrat dazu anzuhalten sei, den Fixerraum nicht zu
eröffnen, bevor nicht über die Initiative abgestimmt sei. Im Übrigen
sei die einjährige Frist für die Behandlung der Initiative abgelaufen
und ein Begehren um Fristerstreckung sei nicht eingereicht worden.
Der Regierungsrat lehnt die Beschwerde ab. Er hält in seinem
Entscheid fest, dass der Initiative keine aufschiebende Wirkung
zukomme. Der Stadtrat könne sich dagegen auf den Volksentscheid
stützen, mit dem der Betriebsbeitrag gesprochen wurde. Er könne
deshalb den Fixerraum wie geplant eröffnen. Der Regierungsrat kann
bei der Behandlung der Initiative durch den Stadtrat auch keine
Verfahrensverzögerung erkennen. Immerhin hält der Regierungsrat fest,
dass Ende August/Anfang September die Jahresfrist für die Behandlung
der Initiative abläuft. Deshalb fordert die Regierung den Stadtrat
auf, dem Stadtparlament so schnell als möglich einen Antrag bezüglich
der Gültigkeit der Gemeindeinitiative vorzulegen oder aber dem
Grossen Stadtrat ein Gesuch um angemessene Erstreckung der
Behandlungsfrist einzureichen.
Kontakt
Kathrin Graber
Juristische Mitarbeiterin beim Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'51'41 (vormittags)

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