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Staatskanzlei Luzern

Statistik Luzern erhält eigene Rechtspersönlichkeit

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat an seiner
Sitzung vom 15. Juni 2007 die Verordnung über die Errichtung,
Organisation und Finanzierung der zentralen Statistikstelle erlassen
(SRL 28z).
Das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene kantonale Statistikgesetz
ermächtigt den Regierungsrat zur Errichtung einer eigenständigen
öffentlich-rechtlichen Trägerschaft, welche die Rolle der zentralen
Statistikstelle des Kantons wahrnehmen soll.
Die zentrale Statistikstelle wird mit Inkrafttreten am 1. Januar
2008 unter der Bezeichnung "LUSTAT Statistik Luzern" als
öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit
Sitz in Luzern geführt. Mit der Verselbständigung wird die fachliche
und organisatorische Unabhängigkeit noch verstärkt. Die kantonale
Statistik bleibt dabei eine Staatsaufgabe und dem Statistikgesetz
verpflichtet. Administrativ ist LUSTAT dem Finanzdepartement
angegliedert. Der Leistungsauftrag ergibt sich aus dem Grundauftrag §
4 des Statistikgesetzes und aus dem vom Regierungsrat zu
beschliessenden Mehrjahresprogramm gemäss § 11 des Statistikgesetzes.

Kontakt:

Gianantonio Paravicini Bagliani
Amt für Statistik des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'56'33 (direkt)
Tel.: +41/41/228'56'35 (Sekretariat)
Fax: +41/41/210'77'32
Mobile: +41/79/435'57'64
E-Mail: www.lustat.ch

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