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Staatskanzlei Luzern

Gutes Budget 2007 - Erfolgreiche Luzerner Finanzpolitik konsequent weiterführen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem
Grossen Rat den Staatsvoranschlag 2007 mit einem Ertragsüberschuss in
der Laufenden Rechnung von 1,0 Millionen Franken vor. Der Steuerfuss
bleibt mit 1,6 Einheiten unverändert.
Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan 2007 - 2011 zeigt, dass
ausgeglichene Laufende Rechnungen, Steuersenkungen und die
Verhinderung neuer Schulden zum jetzigen Zeitpunkt ohne neue
Sparpakete möglich sind. Die Annahme der KOSA-Initiative würde die
Luzerner Finanzperspektiven massiv verschlechtern. Es würden uns
jährlich über 30 Millionen Franken fehlen.
Der Staatsvoranschlag 2007 schliesst in der Laufenden Rechnung bei
einem Aufwand von 3'446,1 Millionen Franken und einem Ertrag von
3'447,1 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 1,0
Millionen Franken ab.
Die Investitionsrechnung weist Ausgaben von 342,1 Millionen
Franken und Einnahmen von 157,3 Millionen Franken aus, was
Nettoinvestitionen von 184,8 Millionen Franken ergibt (Budget 2006:
173,2 Millionen Franken).
Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt unter Berücksichtigung der
ausserordentlichen Faktoren wie realisierte Buchgewinne auf
Liegenschaften 116,6 Prozent.
Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2007 - 2011 zeigt
die Entwicklung der Finanzen und Aufgaben des Kantons Luzern in den
nächsten fünf Jahren:
Die Laufenden Rechnungen schliessen in allen Finanzplanjahren mit
Aufwandüberschüssen ab:
2008: 9,2 Millionen Franken
    2009: 6,5 Millionen Franken
    2010: 15,7 Millionen Franken
    2011: 10,6 Millionen Franken
Die Nettoinvestitionen steigen von 184,8 Millionen Franken im
Budget 2007 auf 192,7 Millionen Franken im Jahr 2011.
Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Jahre 2008 bis
2011 beträgt 95,4 Prozent. Die Schulden nehmen in dieser Periode ohne
Gegenmassnahmen um gesamthaft 35,1 Millionen Franken zu.
Budget 2007 hält die Bestimmungen des Finanzleitbilds 2006 ein
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein gutes Budget
2007, das die Bestimmungen der Finanzleitbilds 2006 einhalten kann:
  • Die Laufende Rechnung schliesst dank den realisierten Sparmassnahmen (Sparpaket 2005 und Verzichtspaket 2006) ausgeglichen ab. In diesem Ergebnis sind ausserordentliche Verbesserungen enthalten, die nicht der ordentlichen Staatstätigkeit zugeordnet werden können. Es sind dies Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen und aus Baurechtszinsen sowie Effekte aufgrund der Gewinnverwendung 2005. Diese ausserordentlichen Verbesserungen werden mit zusätzlichen Abschreibungen kompensiert. Damit bleibt das Nettoergebnis der Laufenden Rechnung von diesen ausserordentlichen Verbesserungen unberührt. Diese Sonderfaktoren haben jedoch Auswirkungen auf die Finanzierungsrechnung und damit auf den Selbstfinanzierungsgrad. Die Finanzierungsrechnung 2007 wird deshalb zweistufig ausgewiesen, nämlich als Stufe I unter Ausklammerung der Sondereffekte und als Stufe II mit Berücksichtung dieser ausserordentlichen Effekte.
  • Die Steuerbelastung wird weiter dem schweizerischen Mittel angenähert. Diese positive Entwicklung ist in erster Linie das Resultat der Politik, die Steuern in steten und moderaten Schritten zu reduzieren. Die Steuergesetzrevision 2005, mit der gezielt die tiefen Einkommen entlastet wurden, hat den Kanton Luzern im interkantonalen Vergleich vorwärts gebracht. Nach wie vor besteht jedoch Handlungsbedarf. Nach der linearen Steuersenkung um eine Zehnteleinheit im Jahr 2006 ist die Steuergesetzrevision 2008 in der Beratung im Grossen Rat.
  • Bei der Beratung des Integrierten Finanz- und Aufgabenplans 2006 - 2010 hat der Grosse Rat festgelegt, dass für das Jahr 2007 ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 90 Prozent zu erreichen ist. Mit der zustimmenden Kenntnisnahme zum Planungsbericht über das Finanzleitbild 2006 hat er die Vorgabe so verschärft, dass diese Zielvorgabe ohne Buchgewinne und ausserordentliche Erträge erreicht werden muss. Der Voranschlag 2007 erfüllt diese Vorgabe. Auf Stufe I (ohne ausserordentliche Verbesserungen) wird der anvisierte Selbstfinanzierungsgrad von 90 Prozent erreicht.
  • Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht auf Stufe II 116,6 Prozent. Somit zahlen wir 2007 weiter Schulden zurück.
Die Regierung will den Beitrag des Personals an die realisierten
Sparmassnahmen der zurückliegenden Jahre honorieren. Aus diesem Grund
werden 2 Prozent des Personalaufwands für lineare und individuelle
Lohnmassnahmen aufgewendet. Zusätzlich sind 0,5 Prozent für höhere
Arbeitgeberbeiträge an die Luzerner Pensionskasse eingeplant.
Bisher erfolgreiche Finanzpolitik konsequent weiterführen
Die Ausfälle der Steuergesetzrevision 2008 sind gemäss den
Resultaten der ersten Beratung im Grossen Rat eingerechnet. Weiter
sind die finanziellen Auswirkungen aus den vom Grossen Rat zur
Prüfung beschlossenen Massnahmen der Reform 06 und die Verschiebungen
aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie dem kantonalen
NFA-Anschlussprojekt Finanzreform 08 enthalten. Der Kanton Luzern
kann gemäss NFA-Globalbilanz 2004/2005 mit einer Nettoentlastung von
38,7 Millionen Franken rechnen. Aus der Finanzreform 08 resultiert
eine positive Haushaltsneutralität von 20 Millionen Franken zu
Gunsten der Gemeinden. Dieser Beitrag zur Verminderung der
Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008 auf die Gemeinden war im
IFAP 2006 - 2010 noch nicht eingerechnet.
Der IFAP 2007 - 2011 zeigt, dass trotz einer gegenüber den
ursprünglichen Erwartungen reduzierten Nettoentlastung aus der
NFA-Globalbilanz 2004/2005 ausgeglichene Laufende Rechnungen und ein
Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent ab 2008 möglich sind. Die
durch die Steuergesetzrevision 2008 verursachten Ausfälle können
verkraftet werden. Trotzdem ist grösste Zurückhaltung beim Ausbau von
bestehenden Aufgaben und der Übernahme von neuen Aufgaben geboten.
Die Mittel für zusätzliche Aufgaben müssen bei bisherigen Leistungen
eingespart und die Reform 06 konsequent umgesetzt werden.
Die Regierung erachtet die fehlenden Beträge zur Erreichung der
Ziele "ausgeglichene Laufende Rechnung" und "Selbstfinanzierungsgrad
von mindestens 100 Prozent" zur Zeit für vertretbar. Neue Sparpakete
sind nicht geplant. Die Differenzen sollen im ordentlichen
Budgetprozess eingespart werden. Vorbehalten bleibt die Abstimmung
zur KOSA-Initiative.
Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen
Das Luzerner Stimmvolk stimmt am 24. September 2006 über die
Volksinitiative "Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen" ab.
Regierungsrat und Grosser Rat lehnen diese Volksinitiative unter
anderem aus den folgenden Gründen ab:
  • Im Kanton Luzern sind die Volksrechte bereits heute gut ausgebaut. Die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger ist gut gewährleistet.
  • Das Parlament ist zur Behandlung komplexer Finanzgeschäfte nicht nur besser geeignet als die Stimmberechtigten, sondern auch dazu verpflichtet, die Verantwortung für den Staatshaushalt wahrzunehmen.
  • Eine Abstimmung über den Voranschlag ermöglicht dem Volk keine differenzierte Mitsprache. Die Stimmberechtigten könnten nur Ja oder Nein sagen. Eine Ablehnung des Voranschlags wäre als Kumulation der Opposition gegen einzelne Punkte schwierig zu interpretieren. Es bestände ferner die Gefahr, dass zur Verhinderung eines Referendums der Voranschlag auf den "kleinsten gemeinsamen Nenner" reduziert würde.
  • Ein Steuerfussreferendum besteht im Kanton Luzern bereits. Es wird im Rahmen der laufen- den Steuergesetzrevision 2008 geändert.
Annahme der KOSA-Initiative gefährdet Luzerner Finanzperspektive
Das Schweizer Stimmvolk wird am 24. September 2006 über die
KOSA-Initiative abstimmen. Eine Zustimmung zu dieser Initiative
verursacht den Kantonen grosse Nachteile. Sie verlieren wichtige
Einnahmen, welche durch den Abbau von bisherigen Leistungen
kompensiert werden müssen. Dies gilt nicht nur für die Kantone,
sondern auch für den Bund.
Der Kanton Luzern müsste rund 31,7 Millionen Franken mit
kurzfristigen Sparmassnahmen kompensieren. Der Bund müsste bei einer
allfälligen Annahme Mindereinnahmen von rund 833 Millionen Franken
hinnehmen. Der Bundeshaushalt besteht zu rund 60 Prozent aus
Transferzahlungen. Die grössten Empfänger sind die
Sozialversicherungen und die Kantone. Deshalb müsste mit
Lastenverschiebungen auf die Kantone gerechnet werden (z.B.
Prämienverbilligung, öffentlicher Verkehr). Die Gemeinden des Kantons
Luzern könnten gemäss ihrem Anteil an der Finanzierung der
entsprechenden Aufgaben indirekt durch die Lastenabwälzung vom Bund
auf die Kantone belastet werden.
1. Die Initiative löst die Finanzierungsprobleme der AHV nicht
Die Probleme der künftigen Finanzierung der AHV sind strukturell.
Im Wesentlichen sind sie im wachsenden Mittelabfluss durch die
Anspruchsberechtigten und dem ungenügenden Mittelzufluss der
erwerbstätigen Generation begründet. Dafür ist eine grundsätzliche
Reorganisation zugunsten der langfristigen Konsolidierung der
AHV-Finanzierung nötig. Die KOSA-Initiative würde das aber verhindern
oder verzögern, weil sie vermeintliche Sicherheiten schafft. Es lohnt
sich nicht, mit Einnahmen zu rechnen, die noch nicht in der Kasse
sind. Aber genau das machen die KOSA-Initianten: Sie schätzen die
Gewinnentwicklung der Nationalbank bewusst zu optimistisch ein, um
der Diskussion aus dem Weg zu gehen. Diese würde spätestens dann
einsetzen, wenn die Nationalbank geringen oder überhaupt keinen
Gewinn an die AHV beisteuern könnte.
2. Nein zur Initiative heisst sichere 7 Milliarden für die AHV
Mittelfristig kann die Nationalbank jährlich nur noch etwa 1
Milliarde Franken Gewinn ausschütten, so dass die AHV dann leer
ausginge. Bundesrat und Parlament stellen der KOSA-Initiative einen
für die AHV wirkungsvolleren Gegenvorschlag gegenüber: 7 Milliarden
Franken aus dem Erlös des nicht mehr benötigten Nationalbankgoldes
kommen sicher und sofort der AHV zugute, falls die KOSA-Initiative
abgelehnt wird.
3. Die Kantone haben Anspruch auf den Gewinn
Die Kantone und ihre Kantonalbanken halten rund 55 % Prozent des
Nationalbank-Aktien-kapitals. Die Nationalbank "gehört" also
mehrheitlich den Kantonen. Wie alle Aktionäre haben sie daher
Anspruch auf den erwirtschafteten Gewinn. Und die Kantone sind "gute"
Aktionäre. Sie sind sich der wichtigen Rolle der Nationalbank als
Währungshüterin bewusst. Sie wissen, dass die Nationalbank
Handlungsspielraum und Unabhängigkeit benötigt, um den Franken zu
schützen und die Preisstabilität zu sichern.
4. Die Initiative zwingt die Kantone zu Leistungsabbau oder
Steuererhöhungen
Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass den Kantonen
jährlich rund 667 Millionen Franken entgingen. Die Kantone planen und
rechnen aber mit den Einnahmen aus dem Nationalbank-Gewinn. Die
Umverteilung des Nationalbankgewinns heisst daher in Tat und
Wahrheit: Finanzierung der AHV auf Kosten der Kantone und des Bundes.
2006 hat der Kanton Luzern eine Ausschüttung der Schweizerischen
Nationalbank von 95 Millionen Franken budgetiert. Die KOSA-Initiative
sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Die Auswirkungen
würden für die Kantone im Jahr 2008 teilweise, im Jahr 2009 voll
eintreten. Gemäss Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements wäre
der Kanton Luzern - unter Ausklammerung der Finanzkraft - mit
Mindereinnahmen von rund 31,7 Millionen Franken betroffen.
Der Kanton Luzern wäre bei Annahme der KOSA-Initiative also
gezwungen, im Betrag von über 30 Millionen Franken weniger Leistungen
zu erbringen Mit der KOSA-Initiative können die Ziele des
Finanzleitbilds des Kantons Luzern nicht mehr eingehalten werden.
Dieses bildet
aber die Leitplanke der künftigen Finanzpolitik.
5. Die Initiative führt zu Einbussen beim Bund, welche die Kantone
mittragen müssen
Mit der KOSA-Initiative erleidet der Bund eine Einnahmeneinbusse
von jährlich rund 833 Millionen Franken. Dieses Geld wird der Bund
allein in seinem Aufgabenbereich nicht einsparen können. Die Folge
wären zusätzliche Steuern oder Einsparungen an den Leistungsangeboten
in den Kantonen. Damit würde die Finanzpolitik auch unseres Kantons
erneut von unbeeinflussbaren Entscheiden des Bundes tangiert, was
unerwünscht ist. Die KOSA-Initiative läuft auch der von uns
verfolgten Politik zuwider, die Position unseres Kantons im
interkantonalen Steuervergleich laufend zu verbessern.
6. Die KOSA-Initiative erschliesst keine neuen Finanzquellen
Sie lagert bloss vorhandene Mittel um. Sie will am einen Ort
finanzielle Lücken schliessen und reisst dafür andernorts Löcher. Man
kann den gleichen Franken nicht zweimal verteilen! Sie löst
vermeintlich Probleme, um andernorts neue zu schaffen. Sie verspricht
kurzfristigen Nutzen und richtet langfristig grossen Schaden an.

Kontakt:

Für Rückfragen stehen am 6. September 2006 bis 12 Uhr zur Verfügung:
Daniel Bühlmann, Finanzdirektor
Tel.: +41/41/228'55'41

Hansjörg Kaufmann
Leiter Controllingdienste, Planung und Steuerung
Tel.: +41/41/228'55'44

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