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Staatskanzlei Luzern

Spezialkommission Kantonsverfassung hat die erste Lesung über den Verfassungsentwurf abgeschlossen

Luzern (ots)

Die Spezialkommission "Kantonsverfassung" des
Grossen Rates hat ihre Beratungen zur künftigen Verfassung des
Kantons Luzern abgeschlossen. Unter der Leitung von Albert Mattmann
(CVP, Ebikon) diskutierte die Kommission den 85 Paragraphen
umfassenden Entwurf für ein neues Luzerner Grundgesetz in zwölf meist
ganztägigen Sitzungen.
Dem Entwurf des Regierungsrates hat die Kommission des Grossen
Rates im Grossen und Ganzen zugestimmt. Die künftige Verfassung soll
eine übersichtliche und in verständlicher Sprache formulierte
rechtliche Grundordnung des Kantons Luzern bilden.
Subsidiarität, dezentrale Aufgabenerfüllung und Grundrechte
Die Kommission hat verschiedene Änderungen am Entwurf beschlossen.
So sollen das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der dezentralen
Aufgabenerfüllung in der Verfassung stärker zum Ausdruck kommen.
Bei den Grundrechten verzichtet die Kommission auf die
Wiederholung der Aufzählung aus der Bundesverfassung. Sie sieht - wie
der Regierungsrat - auch keinen Bedarf an zusätzlichen kantonalen
Grundrechten.
Politische Rechte
Bei den politischen Rechten hält die Kommission fest, dass das
Kantonsgebiet in mindestens fünf Wahlkreise einzuteilen sei, um die
angemessene Vertretung aller Kantonsteile im Parlament zu
gewährleisten. Kürzlich hat der Grosse Rat einen Vorstoss der
Kommission zum Thema der Kantonsgliederung gutgeheissen. Verlangt
wird darin ein Planungsbericht über die künftige Einteilung des
Kantons.
Zum Stimmrecht will die Kommission eine separate Abstimmungsfrage
vorlegen: Die Stimmberechtigten sollen sich dazu äussern, ob die
Gemeinden den Ausländerinnen und Ausländern mit
Niederlassungsbewilligung das Stimmrecht einräumen können.
Eine Erweiterung soll das Referendumsrecht erfahren: Künftig soll
ein Viertel der Gemeinden bei Gesetzen und Ausgabenbeschlüssen des
Parlaments eine kantonale Volksabstimmung auslösen können.
Aufgenommen wird ausserdem das Recht jeder einzelnen Person, im
Rahmen von Vernehmlassungen zu Entwürfen von kantonalen Erlassen und
zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite Stellung zu nehmen.
Öffentlichkeitsprinzip, Schultheiss und Gerichte
Bei den kantonalen Behörden sieht die Kommission von der
Einführung des Öffentlichkeitsprinzips und damit eines umfassenden
Einsichtsrechts in Verwaltungsakten ab.
Den Änderungen der Behördenbezeichnungen wurde zugestimmt. Künftig
sollen die Begriffe Kantonsrat (statt Grosser Rat),
Regierungspräsident oder Regierungspräsidentin (statt Schultheiss)
und Regierungsvizepräsident oder Regierungsvizepräsidentin (statt
Statthalter) Verwendung finden.
Die Kommission verzichtet weiter auf die Zusammenlegung von
Obergericht und Verwaltungsgericht zu einem Kantonsgericht.
Gemeinden und Religionsgemeinschaften
Im Verfassungsteil über die Gemeinden hat die Kommission
präzisiert, dass das Kantonsparlament nur auf Antrag einer Gemeinde
Zusammenlegungen vornehmen kann.
Bei den Religionsgemeinschaften übernimmt die Kommission die
Bestimmung des Entwurfs, wonach die öffentlich-rechtliche Anerkennung
in einem Gesetz zu regeln ist. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes
kann der Kreis der anerkannten Körperschaften über die drei
traditionellen Landeskirchen - römisch-katholische,
evangelisch-reformierte und christkatholische Kirche - erweitert
werden.
In der Verfassung soll die bisherige gesetzliche Regelung
verankert werden, wonach die anerkannten Körperschaften bei den
Mitgliedern und bei juristischen Personen (Unternehmen) Steuern
erheben können. Wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, sollen die
Erträge aus der Unternehmensbesteuerung lediglich für soziale und
kulturelle Zwecke Verwendung finden dürfen, hingegen nicht für
Kultuszwecke.
Die Kommission stimmt dem Vorschlag zu, der Luzerner Verfassung
erstmals eine Präambel voranzustellen. Die Verfassung soll mit einem
Hinweis auf die Verantwortung vor Gott und der Verantwortung
gegenüber den Mitmenschen sowie der Natur eingeleitet werden.
Der Grosse Rat wird die Kantonsverfassung in der Septembersession
beraten. Anschliessend wird die Spezialkommission den Entwurf erneut
diskutieren. Der Grosse Rat wird nach einer zweiten Lesung die
Verfassung verabschieden. Die Volksabstimmung findet spätestens in
der zweiten Hälfte 2007 statt.
Vorgeschichte
Die Totalrevision der Staatsverfassung von 1875 wurde im Jahr 2002
eingeleitet. Eine Verfassungskommission unter dem Vorsitz von
Ständerat Franz Wicki arbeitete einen Entwurf zuhanden des
Regierungsrates aus. Der Entwurf der Verfassungskommission wurde
danach in eine Vernehmlassung gegeben. Ende 2005 hat der
Regierungsrat den überarbeiteten Entwurf für die neue
Kantonsverfassung dem Grossen Rat zugeleitet (Botschaft B 123 vom 22.
November 2005). Der Grosse Rat bildete eine 17-köpfige
Spezialkommission, die ihre Beratungen nun abgeschlossen hat.
Informationen zum Verfassungsentwurf:
Botschaft des Regierungsrates zum Entwurf einer neuen
Kantonsverfassung (B 123 vom 22. November 2005): 
www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/botschaften_2003/b_123.pdf
Motion zur Kantonsgliederung (Nr. 671) und Antwort des
Regierungsrates:
-www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_2003/m_671.pdf
-www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_antworten_2003/m_671_a
ntwort.pdf (bitte diesen Link kopieren)
Anträge der Kommission (synoptische Darstellung):
www.lu.ch/Verfassungsentwurf-Kommissionsaenderungen.pdf
Weitere Informationen: www.neueverfassung.lu.ch

Kontakt:

Albert Mattmann
Präsident Spezialkommission Kantonsverfassung
Freitag, 2. Juni 2006, Vormittag
Tel.: +41/41/444'02'15

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