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Staatskanzlei Luzern

Botschaft des Regierungsrates zur Volksinitiative „Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen" liegt vor

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Grossen
Rat den Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Volksinitiative
"Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen". Er beantragt dem Grossen
Rat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Im November 2004 hat ein überparteiliches Initiativkomitee das
Volksbegehren mit dem Titel „Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen"
eingereicht. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass
Gesetze, Konkordate, Voranschlag und Steuerfuss künftig der
Volksabstimmung unterliegen sollen, sofern ein fakultatives
Volksreferendum zustande kommt oder wenn der Grosse Rat die Vorlage
von sich aus dem Referendum unterstellt.
Die Initiantinnen und Initianten begründen ihr Anliegen damit,
dass wichtige politische Weichenstellungen mit dem Volkswillen
übereinstimmen müssten. Bei den wichtigsten Beschlüssen, nämlich bei
Voranschlag und Steuerfuss, habe die Bevölkerung nichts zu sagen,
weil der Grosse Rat abschliessend entscheide.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Initiative ohne
Gegenvorschlag abzulehnen und begründet dies wie folgt:
  • Der Kanton Luzern kennt bereits heute gut ausgebaute Volksrechte. Insbesondere ist die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger mittels des Finanzreferendums gewährleistet.
  • Eine Abstimmung über den Voranschlag ermöglicht dem Volk keine differenzierte Mitsprache: Die Stimmberechtigten können nur Ja oder Nein sagen. Die Ablehnung des Voranschlags wäre als Kumulation der Opposition gegen einzelne Punkte zu verstehen. Es besteht ferner die Gefahr, dass zur Verhinderung eines Referendums der Voranschlag auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner" reduziert wird.
  • Das Parlament ist zur Behandlung komplexer Finanzgeschäfte nicht nur besser geeignet als die Stimmberechtigten, sondern auch zur Wahrnehmung einer entsprechenden Verantwortung verpflichtet.
  • Bei einem Voranschlagsreferendum müsste entweder der bewährte Budgetprozess angepasst oder aber alljährlich ein mehr oder weniger langer Schwebezustand ohne gültiges Budget in Kauf genommen werden.
  • Für den allfälligen Schwebezustand Anfang Jahr sowie für den Fall einer Ablehnung des Voranschlags in der Volksabstimmung fehlt eine Auffangregelung. Unter dem Notrecht dürften nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden, was für den Staat und die luzernische Volkswirtschaft Konsequenzen hätte.
  • Ein Steuerfussreferendum besteht im Kanton Luzern bereits. Seine Anpassung steht im Rahmen der laufenden Steuergesetzrevision 2008 zur Diskussion.
  • Die beim Voranschlagsreferendum erwähnte Problematik der Rechtsunsicherheit und der fehlenden Auffangregelung gilt auch für das Steuerfussreferendum. Bei Ablehnung des Steuerfusses in der Volksabstimmung entstünde aufgrund der nur provisorisch ausgestellten Steuerrechnungen mit hypothetischem Steuerfuss ein nachträglicher, rückwirkender Korrekturbedarf.
  • Beim Staat stiege einerseits das Debitorenrisiko, andererseits würde die drohende Rückerstattungspflicht die Planungssicherheit beeinträchtigen.
  • Im schlimmsten Fall käme überhaupt kein rechtsgültiger Beschluss über die Steuereinheiten zustande (Veto-Funktion des Referendums). Die Steuern könnten nicht definitiv eingezogen werden.
  • Der Vergleich mit neueren Verfassungen anderer Kantone zeigt, dass das Steuerfuss- oder das Voranschlagsreferendum trotz entsprechenden Diskussionen letztlich jeweils nicht aufgenommen wurde. Teilweise sind sie sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
-Die Annahme der Initiative bietet noch keine Gewähr dafür, dass
in der neuen Verfassung des Kantons Luzern Steuerfuss und Voranschlag
dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die laufende
Verfassungsrevision wird als eigenständiges Ganzes behandelt.
-Ein kommunales Steuerfuss- und Voranschlagsreferendum ist mit der
vorliegenden Initiative nicht vergleichbar. Zum einen kann der
Regierungsrat in den Gemeinden bei länger andauerndem Schwebezustand
ersatzweise tätig werden. Zum andern sind an einer
Gemeindeversammlung - im Gegensatz zur Urnenabstimmung mit Annahme
oder Ablehnung - auch inhaltliche Stellungnahmen der Bürgerinnen und
Bürger möglich.
Hinweis an die Medien:
Die Botschaft B125 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses 
über die Volksinitiative „Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen"
wird Ihnen mit der Grossratspost zugestellt.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00

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