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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierung zu den Auswirkungen des Unwetters

Luzern (ots)

Vor der Medienkonferenz zu den Abstimmungsvorlagen
vom 25. September 2005 hat sich Schultheiss Max Pfister zu den
Auswirkungen des schweren Unwetters geäussert. Er hat den Angehörigen
der beiden Feuerwehrleute, die im Entlebuch ums Leben gekommen sind,
im Namen der Luzerner Regierung sein tiefes Beileid ausgesprochen und
allen Einsatzkräften, die über Tage im harten Kampf gegen die
Wassermassen standen, der Polizei, den Feuerwehren, den
Zivilschutzangehörigen, den Armeeangehörigen und allen Freiwilligen,
die tatkräftige Nachbarschaftshilfe geleistetet haben, gedankt.
Über die materiellen Schäden, eine Woche nach dem Unwetter, liegen
die folgenden Informationen vor: Gemäss Angaben der
Gebäudeversicherung ist mit rund 4000 Schadenmeldungen zu rechnen.
Die erwartete Schadensumme wird eine dreistellige Millionenhöhe
erreichen. Diese Schäden sind grossenteils über die Versicherungen
abgedeckt. Zur Linderung von Härtefällen ist bereits die Sammlung der
Glückskette erfolgreich angelaufen. Wo zusätzliche Hilfe erforderlich
ist, wird der Kanton bei der Suche nach Lösungen helfen.
Das Schadenbild bei den kantonalen Infrastrukturen
Im Hochbaubereich halten sich gemäss derzeitigem Wissenstand die
Schäden in Grenzen. Sie sind zudem über die Gebäudeversicherung
abgedeckt. Bei diversen Liegenschaften und Grundstücken sind
Inneneinrichtungen beschädigt worden. Zudem fallen auch hier
Räumungsarbeiten an.
Im Tiefbaubereich zeigen erste Schätzungen, dass dem Kanton
Nettokosten von rund 5 Millionen Franken entstehen dürften. Darin
enthalten sind nicht nur der Wiederaufbau des von der Emme
mitgerissenen Strassenabschnittes der Kantonsstrasse K 10 bei
Werthenstein, sondern auch die diversen Schäden an den Belägen,
Kunstbauten und elektromechanischen Einrichtungen.
Beim Wasserbau gehen wir von Sofortmassnahmen mit einer
Kostenfolge von rund 2.5 Millionen Franken aus. Mittelfristig werden
über die nächsten fünf Jahre ca. 3 Millionen Franken Kantonsbeiträge
pro Jahr an die Investitionen zur Verbesserung der Wasserbausituation
geleistet werden müssen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das
Hochwasserereignis eindrücklich die Notwendigkeit von entsprechenden
Schutzbauwerken aufgezeigt hat. Zu erwähnen sind u.a. die jüngst
erstellten Hochwasserrückhaltebecken an der A 2 in Kriens/Horw und in
Beromünster, das Strassenbau- und Bachsanierungsprojekt
Escholzmatt-Wiggen und die Sanierung der Wigger in Nebikon. Sie haben
sich bewährt und diese Regionen vor grossen zusätzlichen Schäden
bewahrt.
Schäden sind auch an Gemeindestrassen entstanden. Ein
detaillierter Überblick fehlt hier noch.
Eine grössere Anzahl Schäden sind im Landwirtschaftsgebiet bei
Güterstrassen, Brücken, Hofzufahrten und Hofwasserversorgungen
entstanden. Hier ist ebenfalls rasche Hilfe erforderlich. Sie wird
von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung
Strukturverbesserung, koordiniert. Der Kanton beteiligt sich an den
Kosten mit 35%. Gerechnet wird mit Kosten von gut 1 Million Franken.
Was die Gefahrenabwehr in den Rutschungsgebieten anbelangt, fehlen
noch teilweise die geologischen Fachaussagen und damit eine
vollständige Übersicht. Für die Wiederherstellung der Sicherheit,
insbesondere gegen Rutschungen werden von Bund und Kanton in den
nächsten Jahren zusätzliche Beträge nötig sein.
Fazit: Der Kanton Luzern ist vom Hochwasser stark in
Mitleidenschaft gezogen worden. Neben den direkt betroffenen Regionen
und Ihrer Bevölkerung trägt auch der Kanton nicht unwesentlichen
Schaden. Die Schäden an den kantonalen Infrastrukturen, insbesondere
am Strassennetz und an den Gewässern, sind schmerzlich, aber nicht in
einem Ausmass, dass sie den Plan für künftige Investitionen, wie
diese im Integrierten Finanz- und Aufgabenplan vorgesehen sind, in
Frage stellen.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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