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Staatskanzlei Luzern

Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend die Verweigerung einer Demonstration am 1. Mai in der Stadt Luzern

Luzern (ots)

Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern hat die
Beschwerde der "Partei National Orientierter Schweizer" (PNOS) gegen
den Entscheid des Stadtrates von Luzern betreffend die Verweigerung
einer am 1. Mai 2005 in der Stadt Luzern vorgesehenen Demonstration
unter dem Motto "für Eidgenössischen Sozialismus" mit Urteil vom 5.
April 2005 abgewiesen.
In der Begründung hat es festgehalten, dass die verfügte Ablehnung
des Demonstrationsgesuches eine hinreichende gesetzliche Grundlage
hat, Polizeiinteressen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit
wahrt und den Kerngehalt der Versammlungs- und die
Meinungsäusserungsfreiheit nicht antastet.
Das Urteil kann im Volltext auf der Homepage des Kantons Luzern
abgerufen werden (www.lu.ch/index/gerichte/rechtsprechung.htm).

Kontakt:

Anita Zosso
Abteilungspräsidentin
Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'64'36

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