Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Gefragter Datenschutz muss sparen

Luzern (ots)

Im Jahr 2003 bearbeitete der Datenschutzbeauftragte
des Kantons Luzern 111 Geschäftsfälle (was gegenüber dem Vorjahr
einer Steigerung von 46% entspricht). Sowohl Private als auch
Gemeindebehörden wenden sich immer öfter an den
Datenschutzbeauftragten, da das Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsgesellschaft
immer grösser wird.
Gleichzeitig wird der Datenschutz überdurchschnittlich durch die
Sparbemühungen des Regierungsrates betroffen. Von 1.4 Stellen muss
per 1. Januar 2005 eine halbe Stelle abgebaut werden. Damit werden
die verfügbaren Mittel des Datenschutzes empfindlich gekürzt und die
Wahrnehmung sämtlicher gesetzlichen Aufgaben verunmöglicht. Der
Datenschutzbeauftragte wird inskünftig noch stärker Prioritäten
setzen müssen.
Unabhängiger Datenschutz
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Dr. Amédéo Wermelinger
erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er
ist die auch gegenüber der Verwaltung unabhängige Aufsichtsstelle,
welche die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der
kantonalen Verwaltung und den Gemeindeverwaltungen überwacht. Er
berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen
Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und
Gesuche von Privaten wie von kantonalen oder kommunalen
Dienststellen. Im Berichtsjahr 2003 behandelte der
Datenschutzbeauftragte 111 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten
dabei die Anfragen von Gemeinden (14 Fälle), die Informatik (16), das
Gesundheitswesen (11) und neu auch die Sozialhilfe und die Schulen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch entscheidend an der
Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich der Informatik und
der Statistik mit. Er begleitete zudem verschiedene
Informatikprojekte und konnte darauf hinwirken, dass der
Datensicherheit eine grössere Beachtung geschenkt wird.
Lohnüberprüfung durch die Rechnungs- und
Geschäftsprüfungskommission (RGPK)
Um die Löhne der eigenen Gemeindeverwaltung zu überprüfen, wollte
die RGPK einer Gemeinde Einsicht in die einzelnen Lohndossiers der
eigenen Mitarbeiter sowie Einsicht in die Lohnliste einer anderen,
vergleichbaren Gemeinde erhalten. Angesichts der gesetzlichen Aufgabe
der RGPK ist die Einsicht in die Lohndossiers der eigenen
Gemeindemitarbeiter zu gewähren. Die Bekanntgabe von solchen
einzelnen Lohndaten an Dritte (z.B. Gemeindeversammlung oder
Einwohnerrat) ist ohne Zustimmung der betroffenen Person unzulässig.
Der Austausch von Lohndaten zwischen Gemeinden ist nur in
anonymisierter Form oder mit Zustimmung der betroffenen Person
zulässig. Die Anonymität ist nur bei Berufsgattungen gewährleistet,
bei denen mehrere Mitarbeiter angestellt sind.
Zugriff der Kantonspolizei auf Daten der Einwohnerkontrolle
Für bestimmte Einsätze braucht die Polizei umgehend aktuelle
Personendaten. Wenn sie beispielsweise in der Nacht ausrücken muss,
weil ein Nachbar eine Schlägerei meldet, muss die Polizei wissen, bei
wem sich die Schlägerei ereignet. Dafür braucht sie aktuelle Daten,
die bei der Einwohnerkontrolle verfügbar sind. Da der Kontakt mit den
Einwohnerkontrollen nur während den Bürozeiten möglich ist, hat die
Polizei den Wunsch geäussert, direkt auf die Datensammlungen der
Einwohnerkontrollen zugreifen zu dürfen. Ein solcher Zugriff ist aber
ohne gesetzliche Grundlage unzulässig. Deshalb wurde die Verordnung
zum Gesetz über das Niederlassungswesen entsprechend ergänzt. Die
Verordnung hält fest, auf welche Daten die Polizei zugreifen darf
(kein allgemeiner Zugriff sondern ein Datenkatalog), welche
Suchkriterien zulässig sind und, dass jeder Zugriff unter Angabe des
Zweckes protokolliert werden muss.
Veröffentlichung von anonymisierten Verfügungen im Internet
Das kantonale Sozialamt veröffentlicht auf seiner Website auch
Verfügungen im Bereich der Sozialhilfe. Diese werden vorab
anonymisiert, da besonders schützenswerte Personendaten im Sinne der
Datenschutzgesetzgebung betroffen sind. Bei einer der Verfügungen
wurden lediglich der Name und die Adresse des Gesuchsstellers
anonymisiert. Eine Vielzahl weiterer Merkmale (Beruf,
Projekttätigkeit des Gesuchstellers, Umstände des Gesuchs usw.)
erlaubten aber - in Verknüpfung mit einer weiteren Suche auf dem
Internet - eine ziemlich einfache Identifikation der betroffenen
Person. Diese hat dem Datenschutzbeauftragten ein Gesuch um die
weitergehende Anonymisierung bzw. um die Entfernung der Verfügung aus
dem Internet gestellt. Nach Rücksprache mit dem kantonalen Sozialamt
wurde die Verfügung umgehend besser anonymisiert.
Datenschutz als Dauerauftrag
Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des
Persönlichkeitsschutzes. Er ist nicht ein für allemal eingehalten,
sondern ist ein Dauerauftrag. Der Datenschutzbeauftragte hat eine
Steuerungsfunktion, indem er wichtige Grundlagen bereits in der
Startphase eines Projektes einbringen kann. Er hat auch eine
Aufsichtsfunktion, indem er das Verwaltungshandeln kritisch
beurteilt. In der kantonalen Verwaltung verfügt der
Datenschutzbeauftragte über eine gute Akzeptanz, was seine Arbeit
erleichtert.
Datenschutz als Dienstleistung
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den
Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041/228 66 06). Der
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren
personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise für die Medien: Der Tätigkeitsbericht 2003 des kantonalen
Datenschutzbeauftragten kann kostenlos über obigen Kontakt bezogen
werden. Der Datenschutzbeauftragte erteilt weitere Auskünfte.

Kontakt:

Tel. +41/41/228'66'06
E-Mail: dsb@lu.ch

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 19.07.2004 – 11:14

    Einladung an die Medien: Veranstaltung zu Haushaltsunfälle im Kindesalter, Samstag, 31. Juli

    Luzern (ots) - Der Haushalt übt eine geradezu magische Anziehungskraft auf Kinder aus. Sie sehen, wie ihre Eltern und älteren Geschwister Haushaltsgeräte, Küche usw. benutzen und wollen das Gesehene nachahmen. Dies führt immer wieder zu Unfällen, da die Kinder die erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit diesen Geräten noch nicht haben. Vorsicht ist besser ...

  • 19.07.2004 – 08:00

    Sozialhilfegesetz soll geändert werden

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Anlass dafür bildet in erster Linie die gegenwärtige Regelung des Lastenausgleichs in der Sozialhilfe. Der Lastenausgleich will Gemeinden, deren Belastung durch die Sozialhilfe über dem kantonalen Durchschnitt liegt, entlasten. Der Lastenausgleich wird über einen Pool finanziert, welcher ausschliesslich von den ...

  • 15.07.2004 – 15:37

    Badegewässer im Kanton Luzern wurden untersucht

    Luzern (ots) - Im Auftrag der Dienststelle Umwelt und Energie hat das Kantonale Laboratorium Wasserproben von 36 Badestellen an Luzerner Seen und Flüssen untersucht. Insgesamt ist die Wasserqualität im Kanton Luzern gut. Generell gilt jedoch, dass die Badewasserqualität in den Seen besser ist als in Bächen oder Flüssen, und unterhalb von Kläranlagen-Ausläufen befinden sich meistens Badestellen mit eher ...