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Staatskanzlei Luzern

"Neues Gemeindegesetz will mehr Selbstverantwortung in der Gemeindeorganisation"

Luzern (ots)

Die Gemeindereform 2000+ ist in der
Umsetzungsphase. Nach dem Finanzausgleich liegt das Hauptaugenmerk
jetzt bei der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Das
erfordert die Revision verschiedener Gesetze - auch des
Gemeindegesetzes. Erste Resultate sind von der Arbeitsgruppe
"Revision Gemeindegesetz" vorgestellt worden. Ein Gespräch mit lic.
iur. Judith Lauber, Leiterin des Amtes für Gemeinden und Leiterin der
Arbeitsgruppe.
Judith Lauber, Sie stehen dem Amt für Gemeinden vor und leiten die
Arbeitsgruppe zur Revision des Gemeindegesetzes (GG). Diese arbeitet
seit einem halben Jahr intensiv am neuen Gesetz. Warum muss das GG
revidiert werden?
Judith Lauber: Das bestehende GG geht von einem hierarchischen
Staatsverständnis aus. Der Kanton zeigt sich dort noch von einer
paternalistischen Seite. Er erlässt viele Vorschriften und dem
entsprechend sind viele Details geregelt. Ziel des neuen GG ist es,
die Vorschriften des Kantons auf das Notwendige zu beschränken. Die
Gemeinden sollen sich vermehrt nach ihren Bedürfnissen organisieren
können.
Das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden soll
partnerschaftlicher werden. Die Gemeinden erhalten mehr Spielraum...
JL: Genau. Dahinter steckt die Überlegung: Wer mehr
Handlungsfreiheit erhält, übernimmt lieber und vermehrt
Verantwortung. Das zentralistische Modell, in dem der Kanton alles
vorschreibt und kontrolliert, hat ausgedient.
Der Kanton gibt freiwillig Macht ab?
JL: Kanton und Gemeinden müssen sich reformieren, denn beide
sollen handlungsfähiger und effizienter werden. Es gibt auch den
wirtschaftlichen Aspekt: Wenn Gemeinden für ihre Aufgaben selber
verantwortlich sind, dann werden sie ihre Mittel effizienter
einsetzen. Das führt längerfristig zur Stärkung von beiden Seiten.
Mehr Autonomie an die Gemeinden. Wie zeigt sich das konkret im neuen
GG?
JL: Zum Beispiel wird nicht länger festgeschrieben, wie viele
Gemeinderäte zu wählen sind. Festgelegt werden mindestens drei, nach
oben ist die Zahl offen. Die genaue Regelung ist den Gemeinden
überlassen. Auch ist die Wahl der Gemeinderäte in eine Funktion
(Gemeindeammann, Gemeindepräsident) nicht länger Vorschrift. Die
Gemeinden regeln das in ihrer Gemeindeordnung (GO). Das führt zu mehr
Handlungsspielraum. Sie können sich vermehrt nach ihren individuellen
Bedürfnissen - Gemeindegrösse, Finanzstärke, geographischer Lage usw.
- organisieren.
Das ist vor allem für grössere Gemeinden und Städte interessant.
JL: Ja, aber man hat auch an die kleinen Gemeinden gedacht. Sie
haben in der Regel Gemeinderäte mit kleinen Pensen und einer vollen
Arbeitstätigkeit. Es bleibt wenig Kapazität für das Gemeinderatsamt.
Es ist vorstellbar, dass der Gemeinderat in Zukunft die Funktion
eines Verwaltungsrates einnimmt. Das könnte sein Amt attraktiver
machen, denn seine Aufgabe wäre vor allem strategischer Art. Der
Gemeindeschreiber würde zum Verwaltungsdirektor und Vorgesetzten der
Verwaltung.
Das klingt sehr nach Wirtschaftstheorie. Können diese Modell
telquel auf Gemeinden übertragen werden?
JL: Wenn etwas Neues geschaffen wird, dann wird zuerst nach
bestehenden Modellen gesucht und die Privatwirtschaft bietet sich
hier schnell an. Persönlich bin ich eher skeptisch gegenüber solchen
"Vorbildern". Denn Gemeinden sind keine gewinnorientierte
Unternehmen. Es geht um politische Verantwortung, und die liegt bei
der Gemeindebehörde; diese kann nicht delegiert werden.
Die Arbeitsgruppe hat einige Vorstellungen formuliert, die mit
Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden diskutiert
wurden. Was ändert denn konkret gegenüber dem bestehenden Modell?
JL. Die wichtigste Änderung ist vielleicht die Tatsache, dass sich
eine Gemeinde von Anfang an ihre Organisation klar überlegen muss. Es
gilt Fragen zu klären wie: Welche Aufgaben hat der Gemeinderat, der
Gemeindeschreiber? Welche Kommissionen sind notwendig? Die Antworten
werden in einem Organisationsreglement mit Rechtscharakter
festgehalten. Zwar kann jede Gemeinde schon heute eine eigene GO
erlassen. Aber bisher gab es kaum Anlass dazu, denn im GG ist das
Meiste bis ins Detail vorgegeben.
Diese Freiheiten bergen auch Gefahren. Was geschieht, wenn es in
einer Gemeinde zu Fehlleistungen kommt?
JL: In der Staatsverfassung ist festgehalten, dass der Kanton die
Gesamtverantwortung trägt. Er muss Mindestvorschriften festlegen und
diese kontrollieren. Wir streben ein verstärktes Controlling-System
an mit einen Kreislauf von Planen-Führen-Handeln-Kontrollieren. Daran
arbeiten die Gemeinden derzeit schon stark; wir möchten diesen
Prozess unterstützen.
Werden die Stimmberechtigten in Zukunft mehr einbezogen sein?
JL: Vielleicht insofern als durch das Controlling-System die
Stimmberechtigten früher in die Planungsfragen einbezogen werden. Ein
Controlling schreibt eine rollende Aufgaben- und Finanzplanung vor
und diese soll den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Sie werden
zwar nicht entscheiden, aber im zustimmenden oder ablehnender Sinne
zur Kenntnis nehmen. Sie können Bemerkungen anbringen und diese
werden beim Gemeinderat nicht ungehört bleiben.
Mehr Transparenz also in der Gemeindepolitik?
JL: Ein GG ist für die Organisation zuständig. Dass dieses Gesetz
auch auf der politischen Ebene Einfluss nehmen könnte, beinhaltet
einen sehr hohen Anspruch. Ein GG ist ja nur ein Faktor von vielen,
die die politische Kultur prägen. Andere sind die Menschen und die
Inhalte. Die Neuorganisation bewirkt aber, dass Geschäfte früher zur
Diskussion stehen und die eingeschlagene Richtung der Politik
schneller klar wird.
Bis wann spürt die Öffentlichkeit diese Wirkung?
JL: Ende 2002 gelangt der Entwurf zum GG in die Vernehmlassung.
Dann beginnt der Prozess in den politisch interessierten Kreisen.
Wenn das GG 2005 in Kraft tritt, ist mit einer Übergangsfrist zu
rechnen, in der die Gemeinden sich vorbereiten können.

Kontakt:

Interview
Bernadette Kurmann
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Gemeinden

Es existiert ein Foto von Judith Lauber.
Es kann bestellt werden bei der
Staatskanzlei
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'60'00
mailto:infokanton@lu.ch

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