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Staatskanzlei Luzern

12 Millionen Franken für verbilligte Krankenkassenprämien 2002

Luzern (ots)

Wer mehr als 8,5 Prozent seines steuerbaren
Einkommens zuzüglich Vermögensanteil für die Krankenkassenprämien
aufwenden muss, hat auch im nächsten Jahr Anspruch auf
Prämienverbilligung.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die für die
Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebende
Einkommensgrenze für das Jahr 2002 unverändert zu belassen. Damit ist
diese Grenze im dritten Jahr in Folge bei 8,5 Prozent festgelegt und
der von Politikern und Parteien geäusserte Wunsch nach Kontinuität
erfüllt. Weil die Krankenkassenprämien im Jahr 2002 stark ansteigen,
werden im nächsten Jahr voraussichtlich rund 12 Millionen Franken
mehr ausbezahlt.
Der Regierungsrat ist überzeugt, damit das Sozialziel der
Prämienverbilligung, nämlich Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen zu helfen, sehr gut erfüllen zu
können.
Innerhalb der letzten 5 Jahre hat sich der als Prämienverbilligung
ausbezahlte Betrag fast verdoppelt. Während im Jahre 1997 rund 22
Prozent der Bevölkerung von der Prämienverbilligung profitieren
konnten, sind es mittlerweile rund 34 Prozent. Damit ein übermässiges
Ansteigen der Gesundheitskosten vermieden werden kann, müssen alle
Versicherten die Verantwortung wahrnehmen und das eigene
Konsumverhalten gegenüber medizinischen Leistungen überprüfen.
Ab Januar können die Gesuche um Prämienverbilligung bei der
AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem speziellen Formular
eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist der 30. April 2002.

Kontakt:

Daniel Wicki, Vorsteher Abteilung Gesundheitswesen und Soziales,
Tel. +41 41 228 60 80.

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