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Staatskanzlei Luzern

Bevölkerungsschutzprojekt gestartet

Luzern (ots)

Bevölkerungsschutz ist gemäss
sicherheitspolitischem Bericht 2000 des Bundes ein System zur
Bewältigung von Katastrophen und daraus resultierenden Notlagen.
Hauptelemente sind dabei die drei Blaulichtorganisationen Polizei,
Feuerwehr und Sanitätsrettungsdienst sowie der Zivilschutz und
technische Dienste. Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz soll
im Wesentlichen den Kantonen übertragen werden. Der Mitteleinsatz
basiert auf der Normallage. In besonderen und ausserordentlichen
Lagen werden spezielle Führungsorgane eingesetzt.
Für den Bund ist das System neu. Zur Zeit läuft die Vernehmlassung
über das Leitbild und den Gesetzesentwurf. Vorgesehen ist, das neue
Gesetz auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat
stimmt dem neuen Konzept grundsätzlich zu.
Für den Kanton Luzern ist das System nicht neu. Unter dem Titel
"Koordination der Katastrophenhilfe" werden seit 15 Jahren
Mittelvorbereitung und -einsatz sowie die Führungsorganisation nach
dem nun vorgeschlagenen Prinzip "Bevölkerungsschutz" sichergestellt.
Die bundesweite Reorganisation - mit Schwergewicht im Bereich
Zivilschutz - ist Anlass, die Luzerner Katastrophenhilfeorganisation
zu überprüfen. Der Regierungsrat hat dafür eine Projektorganisation
eingesetzt. Das Projekt wird von Alexander Lieb, kantonaler
Sicherheitskoordinator, geleitet. In der Projektorganisation sind
alle Partner sowie die Gemeinden vertreten. Mit der Arbeit wird nach
der Sommerpause begonnen.
Die in den vergangenen Jahren vorgenommene Lage - und
Auftragsanalyse führte - in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen
Trägerorganisationen - zu einer organisatorischen, personellen und
infrastrukturellen Straffung des Zivilschutzes im Kanton Luzern. Die
Zahl der Zivilschutzorganisationen (ZSO) wurde merklich reduziert. Ab
dem 1. Januar 2001 findet die Grundausbildung nur noch im
Ausbildungszentrum Sempach statt. Die regional angestellten
Instruktoren wurden vom Kanton übernommen. Die Verantwortung für die
kommunale Grundausbildung gemäss dem Gesetz über zivile
Schutzmassnahmen bleibt aber bei den Gemeinden, bzw. bei deren
Trägerorganisationen. Dem entsprechend wird der Ausbildungsaufwand
weiterhin von diesen bezahlt.
Die bisherigen Anpassungen im Zivilschutzbereich konnten nur so
weit gehen, als es die geltende eidgenössische und kantonale
Gesetzgebung zuliess. Das neue Bundesgesetz soll nun den kantonalen
Handlungsspielraum ausweiten. Dies ermöglicht es, die Organisation
des Luzerner Zivilschutzes grundsätzlich zu überdenken und die
kantonale Rechtsgrundlagen anzupassen. Mit deren Inkrafttreten ist
frühestens auf 1.1.2004 zu rechnen.

Kontakt:

Alexander Lieb, Tel. +41 41/228 59 21 oder alexander.lieb@lu.ch

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