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Staatskanzlei Luzern

Wasserbauliche Massnahmen am Giessbach: Regierungsrat genehmigt das Ausbauprojekt

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat das Ausbauprojekt für den
Giessbach, Gemeinde Schwarzenberg, genehmigt. Ziel des Projektes ist
es, das Abgleiten von Uferpartien zu verhindern und dadurch die
Hochwaldstrasse und die an den Bach anstossenden Liegenschaften zu
schützen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Realisierung
dieser Sanierungsmassnahmen der Grundstein für verträgliches
Zusammenleben von Mensch und Natur am Giessbach gelegt werden kann.
Das Projekt sieht den Einbau von Rundholzkästen und Steinblöcken
am Uferfussbereich vor. Sie werden zusammen mit Buschlagen und
Steckhölzern die Ufer sichern. Damit der Bach bei Hochwasser
möglichst breit abfliessen und sich die Bachsohle nicht mehr
wesentlich vertiefen kann, werden stark vorstehende Steinblöcke und
loses Rundholz aus dem Abflussprofil entfernt. Zudem soll das
Bachtobel durch einen Maschinenweg von der Hochwaldstrasse her
zugänglich gemacht werden. Diese Schotterpiste soll künftig als
Walderschliessung und als Zufahrt für am Bach auszuführende
Unterhaltsarbeiten dienen. Das vorliegende Projekt wurde von
ausgewiesenen Wasserbaufachleuten erarbeitet und von einem externen
Experten begutachtet. Der Gemeinderat von Schwarzenberg und alle
zuständigen Amtsstellen haben dem Projekt zugestimmt.
Das Ausbauprojekt für den Giessbach war vom 30. Oktober bis 28.
November 2000 öffentlich aufgelegt worden. Gegen das aufgelegte
Projekt ging eine Einsprache ein. Der Einsprecher machte unter
anderem geltend, dass keine Felsblöcke aus der Bachsohle entfernt
werden dürften und dass die von ihm vorgenommenen Verbauungen im
wesentlichen ausreichend seien. Er sprach sich zudem gegen den im
Rahmen des Sanierungsprojektes vorgesehenen Rückbau der Zufahrt auf
der linken Bachseite aus. Die Einspracheverhandlung brachte keine
Einigung. Der Regierungsrat hat die Einsprache gestützt auf das
Urteil der Wasserbaufachleute abgewiesen. Bei der Zufahrt handelt es
sich um einen illegal erstellten und wegen seiner Steilheit für Bau-
und Forstmaschinen gefährlichen Weg. Mit dem Rückbau wird wieder der
ursprüngliche Zustand hergestellt.
Die Kosten für den Ausbau des Giessbachs betragen Fr. 435'000.- .
Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat dem Projekt zugestimmt und
einen Bundesbeitrag von 39% in Aussicht gestellt. Die restlichen
Kosten teilen sich der Kanton (36%) und die Gemeinde Schwarzenberg
(25%). Mit den Bauarbeiten soll - vorausgesetzt gegen den
regierungsrätlichen Entscheid wird nicht
Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben - noch in der ersten
Jahreshälfte begonnen werden.

Kontakt:

Walter Baumann, Teamleiter Wasserbau, Verkehrs-
und Tiefbauamt des Kantons Luzern, Tel. 041 318 11 25.

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