Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft mehr verpassen.

Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Besserer Schutz für die Bündner Greina-Hochebene

Bern (ots)

Die Greina-Hochebene, die bereits im Bundesinventar
der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) 
enthalten ist, wird Teil des Jagdbanngebietes Pez Vial/Greina GR. 
Damit ist künftig in der San-Bernardino-Region die Jagd auf einer 
Fläche untersagt, die so gross ist wie zwei Drittel des Bündner 
Nationalparks. Der Bundesrat hat heute verschiedene Änderungen der 
Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) 
gutgeheissen. Sie treten am 1. März 2004 in Kraft.
In den 70er- und 80er-Jahren hatte die Erhaltung des von einem 
Staudammprojekt zur Stromerzeugung bedrohten Greina-Hochtals weite 
Teile der Bevölkerung mobilisiert. 1986 wurde schliesslich auf das 
Projekt verzichtet, und die Gegend fand Aufnahme im BLN.
Die nun vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen betreffen örtliche 
Perimeteranpassungen, die auf Verlangen der Kantone vorgenommen 
werden.
Bern, 18. Februar 2004
UVEK Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst
Weitere Informationen:
Hans-Jörg Blankenhorn, Eidgenössischer Jagdinspektor, Bundesamt für 
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 32
Edy Holenweg, Sektion Wildtiere, Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 48
Beilagen: Änderungen der Verordnung über die eidgenössischen 
Jagdbanngebiete
Wozu dienen Jagdbanngebiete? 
Die eidgenössischen Jagdbanngebiete wurden im 19. Jahrhundert 
geschaffen, um die Erholung der Wildbestände zu ermöglichen. Rehe, 
Hirsche und Steinböcke waren damals fast vollständig ausgerottet und 
Gämsen nur noch in kleiner Zahl vorhanden. Diese mit einem 
Jagdverbot belegten Gebiete, wo Störungen begrenzt und die 
Lebensräume geschützt sind, haben ihren Zweck erfüllt. Heute, nach 
hundert Jahren, müssen ausserhalb der Zonen mit integralem Schutz 
Regulierungsabschüsse vorgenommen werden können, um die Bestände den 
lokalen Bedingungen anzupassen und eine ausgewogene Alters- und 
Geschlechtsklassenstruktur zu gewährleisten. Die insgesamt 41 
Jagdbanngebiete, die in der Schweiz mit Hilfe der Kantone 
ausgeschieden wurden, kommen nicht mehr allein den Huftieren zugute, 
sondern dienen auch als bevorzugte Orte zur Erhaltung geschützter 
Arten wie Auerhahn, Birkhahn, Schneehuhn und Luchs. Ausserdem bieten 
die Jagdbanngebiete ideale Voraussetzungen für die Beobachtung der 
natürlichen Entwicklung von Huftierbeständen. 
Informationen: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_wild/facts_figures/wildinfos/jagdb
anngebiete/

Weitere Storys: Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Weitere Storys: Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
  • 03.02.2004 – 10:35

    Die Konzepte Wolf und Luchs in der Vernehmlassung

    Bern (ots) - Bern, 3. Februar 2003 Der Wolf solle weiterhin zu den geschützten Tierarten gehören, doch sein Management muss den Erhalt der traditionellen Kleinviehzucht in den Alpen ermöglichen. In diesem Sinn hat das BUWAL den Konzeptentwurf für das Management des Wolfes in der Schweiz erarbeitet und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet (Frist: 22.3.2004). Vier Jahre nach dessen ...

  • 02.02.2004 – 09:39

    Weltkonferenz über biologische Vielfalt in Malaysia:bis 2010 den Artenschwund vermindern

    Bern (ots) - Vom 9. bis 27. Februar 2004 findet in Kuala Lumpur die 7. Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen (COP7) statt. Die Staaten werden ihre Arbeit mit dem Ziel fortsetzen, den weltweiten Biodiversitätsverlust bis 2010 zu vermindern und anschliessend ganz zu stoppen. Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung ...

  • 26.01.2004 – 10:09

    Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) veröffentlicht Grundlage für neue Schweizer Waldpolitik

    Bern (ots) - Bern, 26. Januar 2004 Das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) ist heute veröffentlicht worden. Es bildet die Basis für die künftige Waldpolitik und schlägt zahlreiche Massnahmen vor. Einige davon kann das BUWAL sofort umsetzen. Diejenigen, die Gesetzesänderungen erfordern, sollen in den kommenden Monaten im Departement geprüft werden. Bis im ...