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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Luftverkehrs-Staatsvertrag mit Deutschland

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Staatsvertrag mit
Deutschland über den Luftver-kehr zuhanden der Eidg. Räte
verabschiedet. Der Vertrag setzt den  jahrelangen Kontro-versen um
die Benützung des süddeutschen Luftraumes beim Betrieb des Flughafens
Zürich und der damit verbundenen Unsicherheit ein Ende. Er sichert
der Schweiz die Durchführung der Flugsicherung im süddeutschen
Luftraum und regelt den Flugverkehr von und zum Flughafen Zürich über
das Territorium Deutschlands.
Der Vertrag, der am 18. Oktober 2001 nach dreijährigen
Verhandlungen in Bern unterzeichnet wurde, sichert der Schweiz das
Recht zu, die Flugsicherung in einem mehrere tausend Quadratkilometer
grossen Gebiet Süddeutschlands weiterhin durchführen zu können. Zudem
legt er die Modalitäten für An- und Abflüge auf den respektive vom
Flughafen Zürich über deutsches Gebiet fest. Einer der Kernpunkte ist
die Beschränkung der Anzahl Flüge auf unter 100'000 pro Jahr.
Überdies setzt der Vertrag im süddeutschen Luftraum eine Nachtruhe
zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr fest, die an Wochenenden auf 20.00
Uhr bis 09.00 Uhr ausgedehnt wird. Der Vertrag ist flexibel
ausgestaltet und enthält  Ausnahmebestimmungen, so beispielsweise die
Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen oder wegen schlechten Wetters
Anflüge in der Sperrzeit weiterhin von Norden her durchführen zu
können.
Die Nachtflugregelung ist als erste vorgezogene Massnahme seit dem
19. Oktober 2001 in Kraft; die Wochenendregelung wird als zweite
vorgezogene Massnahme ab Beginn des Winterflugplans Ende Oktober 2002
folgen. Die restlichen Bestimmungen des Vertrages entfalten ab
Februar 2005 ihre Wirkung. Die vertraglich vorgesehene Kommission
zwischen beiden Ländern hat sich ebenfalls bereits gebildet. Sie
begleitet die Umsetzung des Vertrags und soll auch in Zukunft als
Plattform zur Behandlung sämtlicher Fragen dienen, welche sich im
Zusammenhang mit dem Abkommen stellen.
Der Staatsvertrag bildet im Weiteren eine wichtige Rahmenbedingung
für das neue Betriebskonzept des Flughafens Zürich. Diese
luftrechtlich vorgeschriebene Überprüfung aller betrieblichen Aspekte
ergibt sich aus der Erneuerung der Konzession durch das Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im
letzten Jahr. Im Rahmen eines Koordinationsprozesses zum Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden nun seit Abschluss des
Staatsvertrages mögliche Betriebsvarianten evaluiert, welche auch die
Vorgaben des Staatsvertrages zu berücksichtigen haben. Mehrere
Varianten liegen bereits vor. Involviert in dieses Verfahren sind
nebst dem Flughafen Zürich der Standortkanton, Nachbarkantone,
Crossair, Skyguide und die tangierten Bundesstellen. Das neue
Betriebsreglement soll gleichzeitig mit dem Staatsvertrag in Kraft
treten.
Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als eine ausgewogene
Lösung, welche einer langjährigen Kontroverse und schwierigen
Verhandlungen ein Ende setzt. Der Vertrag berücksichtigt die
Interessen beider Länder auf angemessene Art. Bereits 1984 hatten die
Schweiz und Deutschland die Frage der An- und Abflüge zum und vom
Flughafen Kloten in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung
geregelt. Deren Umsetzung verlief aber nicht zufriedenstellend. Der
Staatsvertrag garantiert nun der Schweiz das Recht, die Flugsicherung
im süddeutschen Luftraum auszuführen und schafft stabile Verhältnisse
für das künftige Betriebskonzept. Letzteres ist auch für eine
erfolgreiche Entwicklung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft
unabdingbar.
Die parlamentarische Behandlung ist für die Sommer- und
Herbstsession vorgesehen. Im Fall der Genehmigung durch das Parlament
ist ein Austausch der Ratifikationsurkunden noch 2002 möglich.
Voraussetzung ist allerdings, dass das Parlament Deutschlands den
Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gutgeheissen hat.

Kontakt:

Daniel Göring, Informationsbeauftragter, BAZL,
Tel. +41/31/324'23'35

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation

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