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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Neues Betriebsreglement für den Flughafen Zürich: Eckwerte standen im Mittelpunkt der Debatte

Bern (ots)

Unter der Leitung von Ständerat Hans Lauri (Bern) hat
das zweite Koordinationsgespräch zum Sachplan Infrastruktur der
Luftfahrt (SIL) stattgefunden. Vertreter von Bund und Kantonen, der
Flughäfen Zürich und Basel-Mülhausen, von Skyguide und
Swissair/Crossair berieten unter anderem über die Eckwerte der
Varianten für das neue Betriebsreglement des Flughafens Zürich.
Mit der neuen Betriebskonzession für 50 Jahre hat der Flughafen
Zürich vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) im Mai 2001 die Auflage erhalten, bis ein Jahr nach der
Unterzeichnung des Staatsvertrages Schweiz-Deutschland über den
Flugverkehr nach Zürich den Entwurf eines neuen Betriebsreglementes
vorzulegen. Den Staatsvertrag haben Repräsentanten der beiden Länder
am 18. Oktober 2001 in Bern unterzeichnet.
Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch
das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist das im Rahmen des
Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende
Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es enthält unter anderem die
raumplanerischen Bedingungen für den Betrieb des Flughafens. Die
Genehmigung dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des
Bundesrates.
Am 1. SIL-Koordinationsgespräch vom 25. Oktober hatte die
Flughafen Zürich AG (Unique) fünf Varianten für das künftige
Betriebsreglement präsentiert. Heute Donnerstag standen die den
Varianten zugrunde liegenden Eckwerte im Mittelpunkt der Debatte. Die
Flughafen Zürich AG lieferte eine Reihe ergänzender Angaben vor allem
zu den umstrittenen Punkten Nachtruhe und Anzahl der prognostizierten
Flugbewegungen. Diese Informationen dienen den Kantonen als weitere
Grundlagen für ihre Entscheidfindungsprozesse.
Zudem orientierte das Flugsicherungsunternehmen Skyguide über
mögliche neue Warteräume im schweizerischen Luftraum. Weiteres Thema
waren die Kriterien, nach denen die von Unique vorgelegten Varianten
beurteilt werden sollen. Unter anderem werden sie an den
Lärmbelastungen und den Investitionskosten für nötige
Infrastrukturanlagen gemessen. Während die Kantone frei sind, die
Bewertungskriterien zu übernehmen, sind sie für die Bundesstellen
verbindlich.
Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben nun bis Anfang
Februar 2002 Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu beziehen. Auf
der Basis dieser Stellungnahmen wird die Flughafen Zürich AG die
Varianten konkretisieren. Das nächste SIL-Koordinationsgespräch
findet im März kommenden Jahres statt. Bis im Sommer 2002 soll der
Koordinationsprozess mit der Variantenwahl abgeschlossen werden.
Danach laufen die Erarbeitung des SIL-Objektblattes und das
Bewilligungsverfahren für das Betriebsreglement in eigenständigen
Prozessen weiter.

Kontakt:

Hans Lauri
Gesprächsleiter
Tel. +41 79 429 71 24

Paul Hug
BAZL-Projektleiter SIL
Tel. +41 31 325 98 61 (für Fachfragen)

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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