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Bundesamt für Landwirtschaft

Bundesrat regelt Kennzeichnung für "glückliche Hühner"

(ots)

Wer künftig Poulet- oder Trutenfleisch kauft weiss genau, wie das Geflügel gehalten wurde. Der Bundesrat hat die neue Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung werden die Kennzeichnungen von Poulet- und Trutenfleisch aus tierfreundlichen Haltungssystemen klar definiert sowie vor Missbrauch und unlauterem Wettbewerb geschützt. „Auslaufhaltung“, „Besonders tierfreundliche Stallhaltung“: Konsumentinnen und Konsumenten können sich jetzt darauf verlassen, dass ihre Erwartungen an eine tiergerechte Haltung, die sie beim Kauf von derart gekennzeichnete Produkte haben, auch tatsächlich erfüllt werden. Die neue GKZV regelt die Verwendung dieser Kennzeichnungen. Die bekannten Haltungsbestimmungen über den regelmässigen Auslauf (RAUS) und die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) erfahren dabei keine grösseren Änderungen. Für die Produzenten ist somit kein signifikanter Mehraufwand verbunden. Die EU hat die neuen Bestimmungen formell als äquivalent mit dem europäischen Recht anerkannt. Damit hat die Schweiz auch eine Verpflichtung aus den bilateralen Verträgen eingelöst. Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Patrik Aebi, 031 322 25 92

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