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Bundesamt für Landwirtschaft

Auflage des AOC-Gesuchs für „Munder Safran“

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch 
um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) 
für „Munder Safran“ im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die 
Safranzunft Mund hat um den Schutz dieser
Bezeichnung ersucht.
Safran wird auch als rotes Gold bezeichnet. Gewonnen wird er aus den 
Narben (Teile des Griffels) der Blume Crocus sativus L.. Sie wird 
jeweils im Herbst geerntet. Im Wallis geht der Safrananbau bis ins 
Mittelalter zurück. Heute hält nur noch die Oberwalliser Gemeinde 
Mund diese Tradition am Leben. Die für die Schweiz einzigartigen 
Klima- und Bodenverhältnisse in Mund begünstigen den Safrananbau und 
verleihen dem „Munder Safran“ die hervorragende Qualität, die von 
Kennern geschätzt wird.
Die Produktion von Munder Safran ist sehr aufwändig: Für ein Kilo 
getrockneten Safran müssen über 120’000 Blüten gepflückt werden. 
Obwohl der Safran heute mehr kostet als Gold, kann kein einziger 
Produzent in Mund allein vom Safrananbau leben. Vorwiegend 
wirtschaftliche Gründe haben den auch dazu geführt, dass der 
ursprünglich in ganz Europa verbreitete Safrananbau heute nur noch 
in wenigen Gebieten gepflegt wird. In Mund ist der Safran jedoch 
fester Bestandteil des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen 
Lebens.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen 
Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und 
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. 
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. 
Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des 
entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die 
sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die 
Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem 
schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei 
Monaten Einsprache erheben.
Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben 
zählt heute fünfzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie d’abricot 
du Valais (GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), 
Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio 
d’alpe ticinese (GUB), Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de 
Bellelay (GUB), Saucisse d’Ajoie (GGA), Saucisson 
neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin 
Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch (GGA), Cardon épineux 
genevois (AOC) und Walliser Roggenbrot (AOC). Informationen über 
diese Erzeugnisse finden sich im Internet unter 
http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?lang=de.
Für weitere Auskünfte:
Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft, 
Tel. 031 322 25 26
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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