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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Reduzierter Zoll für Grassiloballen und Silomais ab Mitte August

(ots)

Ab 15. August 2003 können Grassiloballen und Silomais mit einem reduzierten Zollansatz von 2 Franken pro 100 kg importiert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Zur Linderung der trockenheitsbedingten Versorgungsengpässe beim 
Raufutter hat das BLW per 1. August 2003 bereits den Zoll auf Heu 
auf 5 Franken pro 100 kg gesenkt. Weil das Heu-angebot in Europa 
knapp ist, sind jetzt zusätzlich die rechtlichen Voraussetzungen 
geschaffen worden, damit ab 15. August 2003 auch Grassiloballen und 
Silomais mit einem maximalen Trockensubstanzgehalt von 60 Prozent 
mit einem reduzierten Zollansatz von 2 Franken pro 100 kg importiert 
werden können.
Für den Import dieser Waren wird eine Generaleinfuhrbewilligung 
benötigt. Diese erteilt die Treuhandstelle der Schweizerischen 
Getreidepflichtlagerhalter (TSG, neuer Name ab 1. September 2003: 
„réservesuisse“), Postfach 8523, 3001 Bern (Tel. 031 328 72 72).
Für weitere Auskünfte:
Jürg Jordi, Sektion Information, Tel 031 322 81 28
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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