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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) senkt auf den 1. August 2003 die Grenzabgabe für Heu um 6 auf 5 Franken pro 100 kg. Gleichzeitig werden die Zollansätze für Futtermittel den neuen Importpreisen angepasst. Um die Auswirkungen der Trockenheit zu mildern, hat das BLW zudem nach Absprache mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement Ausnahmeregelungen in den Bereichen Direktzahlungen und Bio-Landbau zugelassen.

Die inländische Heuernte ist in den unteren Lagen qualitativ und 
quantitativ gut ausgefallen. Die anhaltende Trockenheit führt jedoch 
in einzelnen Regionen zu Versorgungsengpässen. Die erforderlichen 
Zukäufe können nur noch bedingt mit Inlandware aus weniger 
betroffenen Gebieten gedeckt werden. Ergänzungsimporte sind aufgrund 
der in weiten Teilen Europas herrschenden Trockenheit nur beschränkt 
möglich. Weil dadurch die Importpreise angestiegen sind und heute 
über dem Importrichtwert liegen, senkt das BLW die Grenzbelastung 
für Heu von 11 auf 5 Franken pro 100 kg und passt diejenige anderer 
Futtermittel den aktuellen Importpreisen an. Ausserdem werden die 
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit vorübergehend auch 
Siloballen und Maishäcksel eingeführt werden können. Die Änderungen 
der Zollansätze haben aufgrund der erwarteten Mehrimporte wohl keine 
Reduktion der Zolleinnahmen zur Folge.
Wegen der grossen Trockenheit in den Monaten Juni und Juli hat das 
BLW den Kantonen erlaubt, Ausnahmen von Bestimmungen im Bereich der 
Direktzahlungen zuzulassen. So können die Kantone die Beweidung von 
extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie von 
Rotationsbrachen erlauben. Auf Sömmerungsbetrieben kann der 
Normalbesatz in begründeten Fällen über- oder - betreffend Dauer - 
unterschritten werden. Zudem kann auf den Alpen auch zugekauftes 
Futter verwendet werden.
Die Futterknappheit als Folge der Trockenheit trifft auch die Bio- 
Betriebe. Grundsätzlich dürfen diese für Wiederkäuer jährlich nur 10 
Prozent konventionelles Raufutter zukaufen. Weil aber Biofutter 
ebenfalls knapp wird, erlaubt das BLW nach Absprache mit der 
Produzenten-organisation in den betroffenen Regionen ausnahmsweise 
einen erhöhten Zukauf von konventionellem Raufutter bis maximal 40 
Prozent.
Die Trockenheit kann in Einzelfällen zu ausserordentlichen 
finanziellen Belastungen für die Bauernbetriebe führen. Das BLW hat 
deshalb schon vor Wochen beschlossen, das Instrument der 
Betriebshilfe als zinsloses Darlehen in Härtefällen einzusetzen. 
Möglich ist auch, die Rückzahlung von bestehenden Darlehen zu 
sistieren. Die Gesuche um Betriebshilfe müssen an die Kantone 
gerichtet werden.
Für weitere Auskünfte:
Jürg Jordi, Sektion Information, Tel. 031 322 81 28
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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