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Bundesamt für Landwirtschaft

Aenderungen bei Geflügelhaltung und im Ackerbau

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute Aenderungen von fünf
landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen. Danach werden
tierfreundliche Stallhaltung (BTS) für Geflügel zur Eierproduktion
sowie der regelmässige Auslauf im Freien (RAUS) für alle
Geflügelkategorien stärker finanziell unterstützt. Im Rahmen einer
Leistungsvereinbarung Oelsaaten kann die Organisation swiss granum
neu selber über die Verteilung der Verarbeitungsbeiträge für
Oelsaaten entscheiden. Alle Aenderungen treten auf den 1. Januar 2002
in Kraft.
Nach dem Bundesratsbeschluss werden für Geflügel zur
Eierproduktion einerseits die Direktzahlungen für RAUS und BTS um je
100 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) erhöht, andererseits wird der
Um- und Neubau von tierfreundlichen Haltungssystemen bis Ende 2006
mit einem Investitionsbeitrag von 600 Franken pro GVE unterstützt.
Bei Mastpoulets und Truten steigen die Direktzahlungen für RAUS um
100 Franken pro GVE.

Kontakt:

Sektion Fleisch und Eier, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29;
Sektion Acker- und Futterbau, Otto Ziegler, Tel. +41 31 323 02 16.

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