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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verschiebung des Zeitraumes für die künstliche Beschneiung: Bericht und Antrag zur Abänderung des Baugesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 11. Juli 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Baugesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Der Einsatz von Beschneiungsanlagen soll zukünftig in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 1. März möglich sein, sofern der Boden gefroren ist und die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.

Seit 1998 besteht für Teile der Skigebiete Malbun und Steg gesetzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen sowie auf der Basis einer festgestellten Umweltverträglichkeit künstlich zu beschneien. Im Jahre 2005 hat die Regierung die Umweltverträglichkeit des Projektes "Beschneiungsanlage Malbun" der Bergbahnen Malbun AG unter Auflagen festgestellt. Der Einsatz von Beschneiungsanlagen ist derzeit auf die Schnee- und Kälteperiode zwischen dem 15. November und dem 15. März begrenzt.

Der Vergleich mit anderen Skigebieten zeigt, dass dort die Beschneiung bereits ab dem 1. November oder sogar schon früher erfolgen kann. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass künftig eine Beschneiung bereits ab dem 1. November bis zum 1. März möglich sein soll, sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Zeitspanne soll vorverlegt, aber nicht verlängert werden. Die Möglichkeit zur frühzeitigen Beschneiung und Pistenpräparierung soll zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des liechtensteinischen Skigebietes beitragen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Markus Verling, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 68 40

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