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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung führt im Strafrecht Wertgrenzen ein und revidiert das Umweltstrafrecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2012 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet.

In gewissen Bereichen des Strafrechts, zum Beispiel beim schweren Betrug, beim schweren Diebstahl oder der Veruntreuung, sollen Wertgrenzen eingeführt werden. In der liechtensteinischen Praxis haben sich bei der Auslegung der unbestimmten Begriffe des "besonders grossen Schadens" bzw. des "Ausmasses von besonders hohem Wert" immer wieder Probleme ergeben. Anstelle dieser unbestimmten Begriffe sollen deshalb neu klar festgelegte Wertgrenzen eingeführt werden. Diese liegen bei CHF 5'000.-- und CHF 75'000.--. Damit wird mehr Rechtssicherheit erreicht.

Zudem wird das Umweltstrafrecht modernisiert. Österreich hat in diesem Bereich in den letzten Jahren mehrere Reformen durchgeführt. Diese sollen nun auch in das liechtensteinische Strafgesetzbuch übernommen werden. Damit werden bestehende Straftatbestände angepasst und neue Formen von Umweltdelikten unter Strafe gestellt.

Durch die Abänderungen im Umweltstrafrecht werden in den verschiedenen Tatbeständen zum Teil Verbrechensqualifikationen geschaffen. Dadurch können Umweltdelikte auch unmittelbar Vortaten zur Geldwäscherei werden. Die Tatbestände der vorsätzlichen Gefährdung durch Verunreinigung der Gewässer oder der Luft sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes müssen deshalb nicht mehr im Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung genannt werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
T +423 236 65 90

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