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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung legt dem Landtag das Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien zur Genehmigung vor

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2012 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) mit Grossbritannien genehmigt.

Liechtenstein und Grossbritannien haben im August 2009 weitreichende Vereinbarungen zur Steuerkooperation unterzeichnet. Mit der Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) und den liechtensteinischen Compliance-Vorschriften wurde eine einzigartige Möglichkeit geschaffen, die es britischen Steuerpflichtigen erlaubt, bisher nicht deklarierte und in Grossbritannien steuerpflichtige Vermögenswerte zu besonders günstigen Bedingungen offenzulegen. Die Bedingungen des Memorandum of Understanding (MOU) stellen nach wie vor eine "win-win-win"-Situation dar, die sowohl für den betreffenden Steuerpflichtigen als auch für die britische Steuerbehörde und den Finanzplatz Liechtenstein von Vorteil ist. Als Teil der Vereinbarungen wurde auch ein Steuerinformationsabkommen (TIEA) abgeschlossen, das die Besonderheiten des MOU berücksichtigt und seit Dezember 2010 in Kraft ist. Beim Abschluss dieser Verträge wurde vereinbart, Verhandlungen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) aufzunehmen. Diese Verhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, so dass ein DBA am 11. Juni 2012 in London unterzeichnet werden konnte.

Gegenstand des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. "Beiden Staaten war daran gelegen, ein Abkommen abzuschliessen, das sich am internationalen Standard der OECD orientiert, das aber auch den Bedürfnissen und Interessen beider Länder und der gemeinsamen Mitgliedschaft im europäischen Binnenmarkt Rechnung trägt sowie die besonderen und engen Beziehungen aufgrund der bisherigen, besonderen Steuerabkommen reflektiert", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Damit sollen die bilateralen Geschäfts- und Wirtschaftsbeziehungen nachhaltig gefördert werden, indem weitere Klarheit und Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Investitionen geschaffen wird.

Kontakt:

Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey
T +423 236 60 55

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