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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Statement der Regierung zum Ausgang der Volksabstimmung vom 29. Juni und 1. Juli 2012 über das Initiativbegehren «Ja ─ damit deine Stimme zählt» zur Abänderung der Landesverfassung

Vaduz (ots/ikr) -

In der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist das duale System mit den beiden Souveränen Fürst und Volk als charakteristisches Element der liechtensteinischen Staatsform in Artikel 2, Absatz 1 wie folgt umschrieben: «Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt.»

Eine Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner hat sich heute mit der Ablehnung der Initiative für eine Beibehaltung der verfassungsmässigen Kompetenzen des liechtensteinischen Staatsoberhaupts ausgesprochen. Dieses Bekenntnis zum bewährten Verfassungsmodell beruht auf einer Verfassungswirklichkeit, in der das Vetorecht des Landesfürsten traditionell zurückhaltend und mit grossem Verantwortungsbewusstsein ausgeübt wird.

In diesem Sinne interpretiert die Regierung das Ergebnis der Volksabstimmung als ein klares Ja zum verfassungsmässigen Zusammenwirken von Fürst und Volk, als ein Ja zu staatspolitischer Kontinuität und als Ja zur liechtensteinischen Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage.

Kontakt:

Information und Kommunikation der Regierung

Fürstentum Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
E-Mail: office@regierung.li
Internet: www.ikr.llv.li

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