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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Europaweit keine Kindereinträge mehr in Reisepässen

Vaduz (ots/ikr) -

Ab 26. Juni 2012 dürfen europaweit keine Reisepässe mehr mit Kindereintrag ausgestellt werden. Einige Mitgliedsstaaten der EU gehen noch einen Schritt weiter und haben Kindereinträge ab diesem Zeitpunkt in ihren Reisepässen für ungültig erklärt. Dass Kindereinträge nicht mehr im Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden dürfen, ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Auch für Liechtenstein ist diese Verordnung seit dem Schengen-Beitritt Ende 2011 relevant.

"Eine Person - ein Pass"

Hintergrund für diese Änderung ist das in der EU-Passverordnung verankerte Sicherheitsprinzip "eine Person - ein Pass", das im gesamten Schengenraum bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist. Einige Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschland und Österreich, haben Kindereinträge ab diesem Datum in Reisepässen als ungültig erklärt, wobei der Reisepass selbst von der entsprechenden Person noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer verwendet werden kann. Es handelt sich dabei jedoch um eine nationale Massnahme mit dem Ziel, dem weltweit anerkannten Grundsatz "eine Person - ein Pass" Nachhilfe zu verschaffen. Da allein aufgrund des Namenseintrags die Identifikation von mitreisenden Kindern unmöglich ist, besteht eine zunehmend grössere Gefahr von Kindesentführungen sowie ähnlichen Missbrauchsfällen. Mit der Abschaffung des Kindereintrags wird solchen Verbrechen ein Riegel geschoben werden.

Liechtensteiner Reisepässe betroffen?

Liechtenstein selbst stellt bereits seit dem 26. Oktober 2006 keine Reisepässe mit Kindereintrag mehr aus. Es befinden sich also vergleichsweise nur noch wenige Reisepässe mit gültigen Kindereinträgen im Umlauf. Deshalb ergibt sich auch keine Notwendigkeit, Kindereinträge, die zwischen dem 27. Juni 2002 und dem 25. Oktober 2006 gemacht wurden, als ungültig zu erklären.

Obwohl also Reisen mit einem Kindereintrag nach wie vor bis zum Ablaufdatum des liechtensteinischen Reisepasses möglich sind, empfiehlt das Ausländer- und Passamt, aufgrund der von mehreren Mitgliedstaaten der EU ergriffenen Massnahmen sowie dem erwähnten Sicherheitsrisiko, für bislang lediglich im Reisepass ihrer Eltern eingetragene Kinder einen eigenen Reisepass zu erwerben.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Christian Blank, Leiter der Abteilung Heimatschriften
T +423 236 6143

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