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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Attraktiv und modern: Liechtenstein setzt seit 1.1.2011 auf ein neues Steuergesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Januar (pafl) -  Neue "Flat-Rate" von 12,5
Prozent für alle Unternehmen, Abschaffung systemfremder Steuern, 
Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer: Die Regierung des 
Fürstentums Liechtenstein setzt seit dem 1. Januar 2011 auf eines der
modernsten und attraktivsten Steuergesetze weltweit. Mit dem neuen 
wettbewerbsfähigen Steuersystem werden die Anforderungen an eine 
international kompatible und europarechtskonforme Gesetzgebung klar 
erfüllt. "Mit unserem modernen Steuergesetz wurde ein modernes, 
attraktives, wettbewerbs- und leistungsfähiges sowie international 
kompatibles und europarechtskonformes Steuerrecht geschaffen, das den
Ansprüchen des 21. Jahrhunderts genügt. Liechtenstein wird sich damit
dem globalen Steuerwettbewerb erfolgreich stellen können. Wir 
unterstreichen damit einmal mehr unsere politische Glaubwürdigkeit, 
Reformfähigkeit und Konsequenz und stärken unseren Kleinstaat in der 
laufenden Internationalisierung und Globalisierung. Gleichzeitig 
verbessern wir auch die Attraktivität und Stabilität des Werk- und 
Finanzplatzes Liechtenstein entscheidend", betonte Regierungschef und
Finanzminister Klaus Tschütscher.
Zahlreiche Vorteile für Unternehmen in Liechtenstein
Die Reform des Steuerrechts stärkt die Position Liechtensteins im 
internationalen Wettbewerb, weil die Steuersätze eines Landes zu den 
wichtigsten Standortfaktoren zählen. In enger Zusammenarbeit mit der 
Wirtschaft erarbeitet, erhalten die Unternehmen mit dem neuen 
Steuergesetz  Rechts-, Strategie- und Planungssicherheit; das lässt 
bessere Möglichkeiten, sich zu strukturieren und auf den globalen 
Wettbewerb einzustellen. Regierungschef Klaus Tschütscher: "Mit der 
neu eingeführten "Flat-Rate" von 12,5 Prozent werden künftig alle 
Unternehmen gleich besteuert. Ein einziger, im internationalen 
Vergleich niedriger Steuertarif ist ein attraktives Signal für 
Unternehmen im In- und Ausland. Zudem wird die Ungleichbehandlung von
Fremd- und Eigenkapital mit dem Eigenkapitalzinsabzug beseitigt. Neu 
wurden auch Bestimmungen über die Gruppenbesteuerung ins Gesetz 
aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen ist es seit dem 1. Januar 
2011 noch attraktiver, in Liechtenstein ein neues Unternehmen zu 
gründen".
Modernes und kompatibles Gesetz
Durch die europarechtskompatible Ausgestaltung des neuen 
Steuergesetzes erhöht sich die Rechtssicherheit, insbesondere für die
liechtensteinischen Finanzintermediäre und ihre Kunden. Die geltenden
Bestimmungen über die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche aus 
europarechtlicher Sicht auf Kritik gestossen sind, werden mit dem 
neuen Steuergesetz abgeschafft. Die liechtensteinische Steuerpolitik 
erfüllt heute somit alle europäischen Standards. Das neue Steuerrecht
in Lichtenstein trägt dieser Entwicklung Rechnung, ohne jedoch an 
Standortattraktivität einzubüssen. "Mit dieser Reform hat 
Liechtenstein einen grossen Schritt in eine erfolgreiche Zukunft 
getan. Wir haben damit den Wirtschaftsstandort entscheidend gestärkt 
und unterstreichen die Standortvorteile Liechtensteins mit 
international kompatiblen Neuerungen. Das neue Steuergesetz setzt 
europaweit neue Massstäbe", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Standortvorteil für Forschungsbetriebe
Die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum wird in 
Liechtenstein speziell neu definiert. Grundsätzlich werden die 
Einkünfte zu 80 Prozent von der Besteuerung befreit, Liechtenstein 
hat sich bei seiner Lösung an den Steuergesetzen von Luxemburg und 
Belgien orientiert. Die Besteuerung von Immaterialgüterrechten stellt
besonders einen Vorteil für die vielen forschenden Unternehmen in 
Liechtenstein dar. Damit soll die innovative Industrie unterstützt 
und gestärkt werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T+ 423 236 64 40
Steuerverwaltung
Marco Felder
T+423 236 68 00

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