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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Amtsdauer von Vermittlern soll verlängert werden: Bericht und Antrag verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2009 den Bericht und Antrag zur 
Teilrevision des Gesetzes über die Vermittlerämter verabschiedet. Die
Gesetzesvorlage umfasst eine Verlängerung der bestehenden Amtsdauer 
der nach dem Vermittleramtsgesetz (VAG) zu wählenden Vermittler und 
deren Stellvertreter. Das derzeit geltende VAG sieht eine unübliche 
Amtsdauer von nur drei Jahren vor. Alle anderen Gemeindebehörden und 
Kommissionen werden einheitlich auf vier Jahre gewählt oder durch den
Gemeinderat für vier Jahre bestellt.
Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird die derzeit geltende 
Amtsdauer von drei auf vier Jahre abgeändert und kann in der Folge 
mit der Wahl der Geschäftsprüfungskommission aus pragmatischen und 
ökonomischen Gründen zusammengelegt werden. Dies bedingt für die 
Gemeinden weit weniger Aufwand als bisher.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92

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