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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verkauf der Liegenschaft Verwaltungsgebäude 4B und Landerwerb für die künftige Realisierung eines Gerichtsgebäudes

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 2. Juni 2009 einen Bericht und Antrag betreffend den 
Verkauf des Verwaltungsgebäudes 4B und den Landerwerb für die 
künftige Realisierung eines Gerichtsgebäudes an den Landtag 
verabschiedet.
Die Liechtensteinische Landesbank, als Eigentümerin der 
Liegenschaft des ehemaligen Restaurants Linde in Vaduz, hat sich 
gegen einen adäquaten, betriebswirtschaftlich sinnvollen Realersatz 
bereit erklärt, einen Landabtausch mit dem Land Liechtenstein 
vorzunehmen. Die Liechtensteinische Landesbank übergibt dem Land 
Liechtenstein die Vaduzer Parzellen Nr. 840 und 841 sowie 
Teilbereiche der Vaduzer Parzellen Nr. 838 und 1191 in einem Ausmass 
von insgesamt 2'412,2 m2. Im Gegenzug übergibt das Land Liechtenstein
die Vaduzer Parzelle Nr. 715 mit einem Ausmass von 3'318 m2 an die 
Liechtensteinische Landesbank. Die Wertdifferenz von CHF 3'734'594.00
zu Gunsten des Landes Liechtenstein wird von der Liechtensteinischen 
Landesbank bezahlt.
Der Kauf der Parzellen Nr. 840 und 841 sowie des Teilbereichs der 
Parzelle Nr. 838 mit einem Ausmass von insgesamt 1'591.2 m2 fällt als
vorsorglicher Landerwerb in die Kompetenz der Finanzkommission des 
Landtages. Die Veräusserung der landeseigenen Vaduzer Parzelle Nr. 
715, welche dem Verwaltungsvermögen zugeordnet ist, fällt in die 
Kompetenz des Landtages. Ebenfalls in die Kompetenz des Landtages 
fällt der Kauf des Teilbereichs der Parzelle Nr. 1191 im Ausmass von 
830 m2, welcher bereits auf der Basis eines Überbaurechtes durch das 
Land Liechtenstein genutzt wird und somit dem Verwaltungsvermögen 
zuzuordnen ist.

Kontakt:

Ressort Bau
Ina Lueger, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 17

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