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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes an den Landtag 
verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird die 
EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG in liechtensteinisches 
Recht umgesetzt.
Die Rückversicherungsrichtlinie schafft einen einheitlichen 
Aufsichtsrahmen für die Rückversicherungstätigkeiten im EWR. Das 
Prinzip der Zulassung und finanziellen Beaufsichtigung der 
Versicherungsunternehmen durch den Mitgliedstaat, in dem das 
Unternehmen seinen Sitz hat, wird mit dieser Abänderung des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes auch auf die 
Rückversicherungsunternehmen ausgedehnt. Mit der Zulassung erhalten 
die Rückversicherungsunternehmen ebenso wie die 
Direktversicherungsunternehmen einen "einheitlichen Pass", mit dem 
sie ihre Geschäfte überall im Europäischen Wirtschaftsraum ausüben 
können.
Die Vorlage schlägt im Weiteren die Schaffung von gesetzlichen 
Rahmenbedingungen für die Errichtung von Zweckgesellschaften (Special
Purpose Vehicles, kurz: SPV) vor, um den Finanzplatz Liechtenstein 
weiter zu diversifizieren. Zweckgesellschaften sind Unternehmen, 
welche keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind 
und welche Risiken von Versicherungs- oder 
Rückversicherungsunternehmen übernehmen, wobei diese die 
Schadenrisiken vollständig über die Emission von Schuldtiteln oder 
einen anderen Finanzierungsmechanismus absichern.
Im Rahmen der Umsetzung der Rückversicherungsrichtline wird auch 
die Bildung von Schwankungsrückstellungen für 
Rückversicherungsunternehmen und Captives vorgesehen. Dadurch soll 
die Attraktivität des Versicherungsstandorts Liechtenstein gesteigert
werden.
Zudem soll mit dieser Vorlage die Richtlinie 2007/44/EG in Bezug 
auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die 
aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von 
Beteiligungen im Versicherungsbereich umgesetzt werden.
Schliesslich sollen mit dieser Revision auch weitere, dringende 
Postulate, die sich aus der Aufsichtspraxis ergeben haben, 
aufgenommen werden. Die Vorlage wird im Juni-Landtag in erster Lesung
behandelt werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, Ressortsekretär des Regierungschefs
Tel.: +423 236 64 40

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