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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gewässerschutz-Verordnungen abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. Mai (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnungen zum Schutz der Grundwasserpumpwerke und Quellfassungen 
in den verschiedenen Gemeinden und Gebieten abgeändert. Neben einigen
redaktionellen Änderungen, wird mit den abgeänderten Verordnungen 
insbesondere der Zeitraum verlängert, in dem der Boden gedüngt werden
kann.
Nach den bisherigen Verordnungen zum Schutz der 
Grundwasserpumpwerke und Quellfassungen konnte in der sogenannten 
weiteren Schutzzone (Zone S 3) der Boden von April bis September mit 
Gülle und leicht löslichen Handelsdüngern und von März bis September 
mit Mist und schwer löslichen Handelsdüngern gedüngt werden. Es 
zeigte sich jedoch, dass zum Teil noch im Oktober geerntet wird und 
daher eine Düngung des Bodens auch im Oktober noch möglich sein 
sollte. Der Düngungszeitraum wurde daher mit den abgeänderten 
Verordnungen auf den Oktober ausgedehnt.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Ressortsekretärin
Tel.: +423 236 64 71

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