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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umfassende Steuerreform für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 den Vernehmlassungsbericht 
betreffend Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechtes sowie 
die damit notwendigen gesetzlichen Anpassungen verabschiedet. Mit der
umfassenden Modernisierung der geltenden Steuerrechtsordnung setzt 
die Regierung eines ihrer zentralen Reformanliegen um. "Ziel der 
Reform ist, die nationale Wettbewerbsfähigkeit und die internationale
Attraktivität des Standortes Liechtenstein für Unternehmen und 
Finanzdienstleister zu erhalten und nachhaltig zu steigern", erklärte
Regierungschef und Finanzminister Otmar Hasler. Sie sieht bedeutende 
Änderungen im Steuerrecht vor, jedoch keinen vollständigen 
Systemwechsel und bringt auch für Familien teilweise deutliche 
Entlastungen. Unter anderem durch die Abschaffung der Nachlass-, 
Erbanfalls- und Schenkungssteuer sowie der Einführung eines 
grosszügigeren Freibetrages. Auch wenn die Steuerreform für den 
liechtensteinischen Staatshaushalt grundsätzlich aufkommensneutral 
ist, können kurzfristig Steuerausfälle auftreten. Sie werden aber 
durch die mittel- und langfristig gestärkte Wettbewerbsposition 
Liechtensteins mehr als kompensiert.
Die Reform ist EU-konform, international kompatibel und entspricht
den neuesten Erkenntnissen und Standards der internationalen 
Steuerrechtslehre. "Mit dieser Reform machen wir Liechtenstein 
insbesondere als Unternehmensstandort noch attraktiver und das ist 
eine wesentliche Grundlage für den nachhaltigen Wohlstand in unserem 
Land im 21. Jahrhundert", sagte Regierungschef Otmar Hasler weiter. 
So werden unter anderem die Besonderen Gesellschaftssteuern 
abgeschafft. Gleichzeitig unterliegen steuerpflichtige juristische 
Personen, die in Liechtenstein gewerblich tätig sind, nunmehr 
ausschliesslich einer mit einem Einheitssatz von 12,5 Prozent 
angesetzten Ertragssteuer und ergänzend der Grundstücksgewinnsteuer. 
Auf die Erhebung der Kapitalsteuer wird zukünftig ebenso verzichtet 
wie auf die Erhebung der Couponsteuer sowie die Besteuerung von 
Dividenden. Darüber hinaus wird für konzernverbundene Unternehmen 
eine moderne Gruppenbesteuerung eingeführt, mit der unter anderem 
eine konzerninterne Doppelbesteuerung vermieden wird.
English Version
Comprehensive tax reform for the Liechtenstein economic location: 
Government adopts consultation report
Vaduz, 21 January 2009 - In its meeting of 20 January 2009, the 
Government adopted the consultation report on total revision of 
Liechtenstein tax law and the legislative amendments entailed by that
revision. With the comprehensive modernization of the existing tax 
code, the Government is implementing one of its key reform items. 
"The goal of the reform is to preserve and improve the national 
competitiveness and international attractiveness of the Liechtenstein
location for businesses and financial service providers for the long 
term," as Prime Minister and Minister of Finance Otmar Hasler 
explained. The reform envisages significant amendments to tax law, 
but not a complete change of system, and it also provides significant
tax relief for families. Improvements include an elimination of the 
estate, inheritance, and gift tax and introduction of a more generous
tax exemption. Even though the tax reform will in principle be 
revenue-neutral for the Liechtenstein national budget, short-term tax
losses may arise. However, these losses will be more than compensated
by the stronger competitive position of Liechtenstein in the medium 
and long term.
The reform is EU-compatible, internationally compatible, and 
corresponds to the newest insights and standards of international tax
theory. According to Prime Minister Otmar Hasler, "With this reform, 
we will make Liechtenstein even more attractive, especially as a 
corporate location, which constitutes an essential basis for the 
sustainable prosperity of our country in the 21st century." For 
instance, the special company taxes will be eliminated. At the same 
time, taxable legal entities operating commercially in Liechtenstein 
will now be subject only to a uniform tax rate of 12.5% on earnings, 
supplemented by a real estate gains tax. The capital tax will 
henceforth be eliminated, as well as the coupon tax and taxation of 
dividends. Modern group taxation will be introduced for companies 
within a corporate group, which will prevent group-internal double 
taxation.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit /
Government Spokesperson's Office
Tel.: +423 236 74 61
E-Mail: press@liechtenstein.li

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