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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zweiter Zusatzbericht zum Übereinkommen gegen Folter eingereicht

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Januar (pafl) - Die Regierung hat den
zweiten Zusatzbericht Liechtensteins zum Übereinkommen vom 10. 
Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame oder erniedrigende 
Behandlung oder Strafe beim UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte 
in Genf eingereicht.
Die Anti-Folter-Konvention gehört zu den Kerninstrumenten des 
Menschrechts-Schutzsystems der Vereinten Nationen und verpflichtet 
die Vertragsstaaten, alle geeigneten Massnahmen zur Verhinderung und 
Bekämpfung von Folter zu ergreifen. Die Staaten müssen alle Personen,
denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche 
und seelische Integrität schützen. Polizeikräfte und 
Gefängnispersonal, aber auch Personal in bestimmten Institutionen im 
Gesundheitswesen sind während ihrer Ausbildung entsprechend zu 
schulen und in ihrer Arbeit regelmässig zu überwachen. Bei 
hinreichendem Verdacht auf Folterungen sind die Vertragsstaaten zur 
Durchführung unabhängiger Untersuchungen verpflichtet und 
mutmassliche Folterer sind entweder zu bestrafen oder an einen Staat 
auszuliefern, der ein Strafverfahren gegen diese Person eröffnet. 
Opfer von Folterungen sind angemessen finanziell zu entschädigen. Von
besonderer praktischer Bedeutung ist schliesslich das Verbot, 
Personen in einen Staat auszuweisen, in dem eine grosse 
Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Opfer einer Folterhandlung 
werden.
Liechtenstein hat das Übereinkommen am 2. November 1990 
ratifiziert. Damit wurde Liechtenstein verpflichtet, periodisch über 
die rechtlichen Bestimmungen und über allfällige Ereignisse 
betreffend Folter zu berichten. Der Ausgangsbericht wurde im November
1994 und der erste Zusatzbericht im Mai 1999 vom Ausschuss gegen die 
Folter geprüft. Die Ausgangslage hat sich mit dem Inkrafttreten des 
neuen Strafvollzugsgesetzes sowie des teilrevidierten 
Jugendgerichtsgesetzes und der neu geschaffenen Bestimmungen zum 
Zeugenschutz in der Strafprozessordnung Anfang 2008 geändert. Zudem 
ist mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum genannten 
Abkommen im November 2006 ein weiteres Instrument dazugekommen, 
welches spezifisch auf die Bekämpfung und insbesondere die Prävention
solcher Menschenrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Aufgrund des 
langen Zeitraums wurde der eingereichte zweite Bericht im Sinne eines
Ausgangsberichts erstellt und er gilt gleichzeitig als dritter, 
vierter und fünfter Bericht zum Übereinkommen. Der Bericht ist auf 
der Homepage www.liechtenstein.li abrufbar.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
T +423 236 60 62

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