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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Das neue Stiftungsrecht findet grossen Anklang

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Zum Abschluss der
wissenschaftlichen Veranstaltungsreihe zur erfolgreichen Reform des 
Stiftungsrechts stellte Regierungschef-Stellvertreter und 
Justizminister Klaus Tschütscher das neue liechtensteinische 
Stiftungsrecht am 3. Dezember in Deutschland vor. Die Veranstaltung 
wurde als 2. Stiftungsrechtstagung im Rahmen der Reihe 
"Stiftungsrechtstagungen" der Stiftung Leucorea abgehalten. Die von 
der Stiftung Leucorea in Zusammenarbeit mit der Universität 
Halle-Wittenberg ausgerichtete Veranstaltung stiess beim zahlreich 
erschienenen Fachpublikum auf breite und sehr positive Resonanz. Die 
Referenten und Teilnehmenden wurden zudem durch die Anwesenheit von 
Botschafter Prinz Stefan beehrt.
Die Ausführungen von Klaus Tschütscher wurden dabei durch die 
Fachvorträge der beiden Stiftungsrechtsexperten Professor Martin 
Schauer, Universität Wien, und Professor Dominique Jakob, Universität
Zürich, sowie dem Steueranwalt Erwin Müller, Berlin, unterstützt. 
"Mit der Reform des liechtensteinischen Stiftungsrechts wurde ein 
modernes und attraktives Gesetz geschaffen, das international 
geforderte Standards erfüllt und dabei verbesserte Rechtssicherheit 
und erhöhte Kontrollmöglichkeiten gewährleistet", sagte Tschütscher 
am Mittwochabend in Wittenberg.
Die Stiftungsrechtsreform wurde am 26. Juni 2008 vom Landtag 
verabschiedet und tritt am 1. April 2009 in Kraft. Das ausgewogene 
Gesamtkonzept der Reform erfüllt internationale Standards, ohne von 
der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die 
Wahrung der Privatsphäre zum Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein
hohes Gut darstellt.
So werten internationale Experten das neue Stiftungsrecht als 
gelungenen Kompromiss zwischen Diskretion und Transparenz. Konkret 
werden mit dem neuen Stiftungsrecht gleich mehrere Ziele erreicht. So
wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt. Die
Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale 
Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit 
und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance
und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu 
ein umfassendes Auskunfts- und Informationssystem für Begünstigte 
vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit der neu zu 
schaffenden Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum 
eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch 
kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt, 
dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den 
Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die 
Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde 
gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der 
Rechtsanwendung.
Die steuerrechtlichen Aspekte im Verhältnis Liechtenstein und 
Deutschland wurden ausführlich im Referat von Erwin Müller behandelt.
Gemäss seinen Ausführungen ist derzeit davon auszugehen, dass es 
infolge der mit dem Jahressteuergesetz 2009 verbundenen Änderungen 
des deutschen Aussensteuerrechts zukünftig grundsätzlich zu keiner 
Einkommenszurechnung der Stiftungserträge beim deutschen Stifter mehr
kommt, sofern nach erfolgter Vermögensübertragung ausschliesslich die
liechtensteinische Stiftung über das Stiftungsvermögen verfügen kann.
Die Gesetzesänderung gilt für alle Familienstiftungen mit Sitz oder 
Geschäftsleitung im Europäischen Wirtschaftsraum.
An die Fachvorträge schloss sich eine ausführliche und intensive 
Diskussionsrunde an, die von Professor Martin Schulte von der 
Technischen Universität Dresden geleitet wurde. "Mit der 
Veranstaltung in Wittenberg kommt unsere Vortragsreihe zur Reform des
liechtensteinischen Stiftungsrechts zu einem gelungenen Abschluss. 
Auch für Praktiker aus dem Steuerrecht in Deutschland bietet die 
Reform einen wertvollen Beitrag. Das positive Echo hier in Wittenberg
bestärkt uns in der Auffassung, dass die liechtensteinische Stiftung 
auch in Zukunft ein international erfolgreiches Produkt des 
Finanzplatzes Liechtenstein sein wird", sagte Klaus Tschütscher.
Der Gesetzestext kann bei der Regierungskanzlei bezogen oder auf 
der Website der Landesverwaltung www.lgbl.llv.li abgerufen werden.

Kontakt:

Angelika Madlener
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65

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