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Fürstentum Liechtenstein

pafl: 30 Jahre Mitgliedschaft Liechtensteins beim Europarat

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. November (pafl) - Liechtenstein wurde am
23. November 1978, also vor rund 30 Jahren, als 21. Mitgliedsstaat in
den Europarat aufgenommen. Aus Anlass dieses Jubiläums lud 
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck in Strassburg zu einem feierlichen 
Empfang, an welchem sowohl Vertreter und Vertreterinnen der 
verschiedenen Europaratsgremien, der ausländischen diplomatischen 
Vertretungen, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als 
auch aus Liechtenstein geladen waren.
Der Europarat war die erste internationale politische 
Organisation, bei der Liechtenstein als eigenständiges und volles 
Mitglied aufgenommen wurde. Für die Absicherung der 
liechtensteinischen Souveränität war der Beitritt zum Europarat 
deshalb ein bedeutender Schritt. Als gleichberechtigter Partner 
engagierte sich Liechtenstein in den vergangenen 30 Jahren aktiv für 
die Hauptanliegen des Europarats, nämlich die Förderung von 
Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.
Nach wie vor kommt dem Europarat in seinen Kernbereichen eine 
grosse Bedeutung zu. Insbesondere beim Schutz und bei der Förderung 
der Menschenrechte besitzt das europäische System, basierend auf der 
Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen 
Gerichtshof für Menschenrechte, weltweite Vorbildfunktion. 
Liechtenstein hat sich jeweils aktiv an der Ausarbeitung von neuen 
Menschenrechtsstandards beteiligt und mit der Ratifikation von 
zahlreichen Europaratsübereinkommen bewiesen, dass es gewillt ist, 
diese Standards auch in Liechtenstein umzusetzen.
Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten traf sich Regierungsrätin 
Rita Kieber-Beck auch mit Verantwortlichen des Europarates. Beim 
Gespräch mit dem Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas 
Hammarberg, konnte sie bekannt geben, dass seinem Büro aus Anlass des
Jubiläums ein Sonderbeitrag von 100'000 Franken gewährt wird. Mit 
diesem einmaligen Beitrag sollen nationale Stellen, die sich um die 
Verhütung von Folter kümmern, unterstützt werden. Im Rahmen von 
Fortbildungsmassnahmen für das Strafvollzugspersonal und die 
Polizeikräfte soll dafür gesorgt werden, dass die Normen des 
Anti-Folter-Ausschusses (CPT) und des UNO-Übereinkommens gegen Folter
(CAT) bekannt sind und eingehalten werden. Durch die Verhinderung von
Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene soll unter anderem 
auch erreicht werden, dass mittel- und langfristig die Zahl der 
Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
zurückgeht.
Bei einem Höflichkeitsbesuch bei Generalsekretär Terry Davis 
konnte Regierungsrätin Rita Kieber-Beck zwei Europaratskonventionen 
unterzeichnen. Beim Übereinkommen vom 23. November 2001 über 
Computerkriminalität (Cyber Crime Convention) sowie seinem 
Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 betreffend die Kriminalisierung 
mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und 
fremdenfeindlicher Art handelt es sich um das erste internationale 
Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität 
und zweifellos um eines der bedeutendsten internationalen 
Strafrechtsübereinkommen. Die wirksame Bekämpfung der 
Computerkriminalität soll durch die Harmonisierung der nationalen 
Strafrechtsbestimmungen und der spezifischen Ermittlungsmethoden der 
Strafverfolgungsbehörden sowie einer verbesserten internationalen 
Zusammenarbeit erreicht werden.
Unterzeichnet wurde ferner das Übereinkommen zum Schutz von 
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 12. 
Juli 2007. Dieses Übereinkommen ist das erste Rechtsinstrument, das 
die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
umfassend für strafbar erklärt, einschliesslich des Missbrauchs zu 
Hause oder innerhalb der Familie. Nebst den Straftatbeständen enthält
die Konvention Bestimmungen über das Strafverfahren, die Behandlung 
der Straftäter, die Prävention sowie über den Opferschutz. Die 
Konvention beinhaltet auch Regelungen zur internationalen 
Zusammenarbeit, um die Verletzung der grundlegendsten Rechte von 
Kindern koordinierter bekämpfen und verhindern zu können.
Ausserdem machte Regierungsrätin Rita Kieber-Beck einen 
Höflichkeitsbesuch bei Jean Paul Costa, dem Präsidenten des 
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62

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