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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Stiftungsrecht stärkt Stifterverantwortung und erhöht Rechtssicherheit

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Juni (pafl) - Der Landtag des Fürstentums
Liechtenstein hat am Donnerstagabend die Vorlage zum Stiftungsrecht 
verabschiedet. "Mit diesem Schritt haben wir eine glaubwürdige und 
nachhaltige Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes 
Liechtenstein vollzogen", sagte Klaus Tschütscher, 
Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister von Liechtenstein, 
im Anschluss an die über 5-stündige Parlamentsdebatte. Bei der 
Totalrevision des Stiftungsrechts hat sich Liechtenstein an den 
heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Kunden des Finanzplatzes 
orientiert. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform erfüllt 
internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen 
Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre zum 
Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein hohes Gut darstellt.
Die nach über 80 Jahren - das geltende Stiftungsrecht stammt aus 
dem Jahre 1926 - notwendig gewordenen Anpassungen an die 
Erfordernisse eines modernen Stiftungsrechts, die starke Verbreitung 
der Stiftung sowie ihre besondere ideelle und volkswirtschaftliche 
Bedeutung führten zu einem tief greifenden Reformprozess. Dieser wird
im Ergebnis - auch nach Meinung von international anerkannten 
Experten - als gelungener Kompromiss zwischen Diskretion und 
Transparenz gewertet. Der Regierung ist es wichtig zu betonen, dass 
der Gesetzgebungsprozess stets offen und transparent geführt wurde 
und allen Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme, zu Kritik 
und zu Anregungen gegeben wurde. Allein am Vernehmlassungsverfahren 
haben sich etwa 30 Verbände, öffentliche Institutionen und 
Einzelpersonen beteiligt. Bis zur endgültigen Verabschiedung des 
Reformwerks wurden seitens des Justizministers zudem mehrere 
Präsentationen und Diskussionsrunden mit Stakeholders durchgeführt.
Mit dem neuen Stiftungsrecht werden gleich mehrere Ziele erreicht.
So wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt. 
Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale 
Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit 
und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance
und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu 
ein fein austartiertes Auskunfts- und Informationssystem für 
Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit 
der neu geschaffenen Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum 
eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch 
kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt, 
dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den 
Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die 
Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde 
gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der 
Rechtsanwendung. Die neu gestaltete Stiftungsaufsicht fand in 
Fachkreisen bereits anerkennende Worte. Justizminister Klaus 
Tschütscher ist auch überzeugt, "dass dieses System im 
internationalen Kontext Vorbildcharakter gewinnen kann".
Die Regierung ist überzeugt, dass mit den klaren Konturen im 
Bereich der Stifterverantwortung, der Foundation Governance, der 
Begünstigtenrechte und der Aufsicht eine nachhaltige und glaubwürdige
Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes vollzogen wird und die
hochgesteckten Ziele der Schaffung eines modernen, internationale 
Standards erfüllenden Stiftungsrechts vollumfänglich erreicht wurden.
"Gleichzeitig wird damit auch ein erster zentraler Meilenstein der 
vor kurzem von der Regierung der Öffentlichkeit vorgestellten 
Finanzplatzvision FUTURO erfolgreich umgesetzt", sagte Klaus 
Tschütscher. In seinem Schlussbericht im Februar hatte das Projekt 
FUTURO, das langfristige Ziele für den Finanzplatz Liechtenstein 
formuliert, die Notwendigkeit im Stiftungsrecht herausgestrichen, 
verbesserte Rechtssicherheit zu schaffen und die 
Kontrollmöglichkeiten zu erhöhen.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +423 236 74 61
press@liechtenstein.li
www.liechtenstein.li

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