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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Energieeffizienzgesetz in Kraft

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die liechtensteinische
Bevölkerung kann sich freuen. Seit 1. Juni 2008 ist das neue 
Energieeffizienzgesetz in Kraft. Damit werden die Einwohnerinnen und 
Einwohner in ihren Bemühungen zu einem effizienten und sparsamen 
Umgang mit Energie und insbesondere bei der Anwendung von 
erneuerbaren Energien durch Förderungen des Staates unterstützt.
Nachdem der Landtag in der April-Sitzung das neue Gesetz über die 
Förderung der Energieeffizienzgesetz und der erneuerbaren Energien 
(Energieeffizienzgesetz, EEG) in zweiter Lesung verabschiedet hat, 
hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2008 nun auch 
rechtzeitig auf den 1. Juni 2008 die entsprechende 
Durchführungsverordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt.
"Das neue Energieeffizienzgesetz wird dazu beitragen, dass zum 
einen die eingesetzte Energie effizienter genutzt wird, zum anderen, 
dass der Einsatz erneuerbarer Energien attraktiver wird", ist 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher überzeugt. Um diese 
Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz verschiedene Förder- und 
Sensibilisierungsmassnahmen vor.
Modernes Rahmengesetz
Das Energieeffizienzgesetz ist als Rahmengesetz ausgestaltet, so 
dass mittels Verordnung auf aktuelle Entwicklungen im Markt stets 
schnell und flexibel reagiert werden kann. Das Gesetz selbst regelt 
die geförderten Massnahmen, die maximalen Förderungen, die 
Voraussetzungen für die Förderung sowie weitere organisatorische und 
verwaltungstechnische Einzelheiten. Die Details sind in der von der 
Regierung erlassenen Durchführungsverordnung zu finden.
Kombinationsmodell als "Liechtensteiner Lösung" bei den 
erneuerbaren Energien
Die Durchführungsverordnung zum Energieeffizienzgesetz regelt 
unter anderem die Förderhöhen und die Höhe der Einspeisevergütungen 
für erneuerbare Energien. So erhalten Betreiber einer 
Photovoltaikanlage in Zukunft für jede Kilowattstunde erneuerbare 
Energie, welche sie in das Netz einspeisen, während 10 Jahren CHF 
0.55 Einspeisevergütung, sofern die Voraussetzungen des EEG erfüllt 
werden. Diese Einspeisevergütung wird zusätzlich zu den 
Investitionsförderungen gezahlt. Mit der gleichzeitigen Ausrichtung 
einer Investitionsförderung und einer Einspeisevergütung wurde ein 
auf die liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnittenes sog. 
Kombinationsmodell geschaffen. Dieses Modell findet auch auf 
Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen Anwendung. Die Höhe 
der Einspeisevergütung wird dabei je nach Art der Anlage variieren 
und kann nach den entsprechenden Verordnungsbestimmungen aktuell 
zwischen CHF 0.16 bis 0.30 pro Kilowattstunde Energie liegt.
Förderung der Sanierung von Bauten
Grosses Energiesparpotenzial hat die Sanierung von älteren 
Gebäuden, welche wärmedämmtechnisch nicht auf dem neuesten Stand 
sind. Deshalb werden die Förderungen für Wärmedämmmassnahmen bei 
Gebäuden massiv erhöht. Z.B wird die Sanierung von Fenstern mit einem
Beitrag von CHF 250 pro m2 Fensterfläche unterstützt. Zu beachten ist
allerdings, dass bei Teilsanierungen die anderen Bauteile, welche 
nicht saniert werden, gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen.
Dies ist aus energietechnischen und bauphysikalischen Gründen 
unabdingbar.
Alle Informationen unter www.energiebuendel.li
Diese und alle weitern Informationen zum Energieeffizienzgesetz 
und der dazugehörigen Verordnung findet man unter der Internetseite 
www.energiebuendel.li. Diese beinhaltet neben den Gesetzestexten die 
Erläuterungen zu den einzelnen Massnahmen sowie die nötigen 
Antragsformulare. Für Fragen können sich Interessierte an die 
Energiefachstelle wenden, welche als Abteilung beim Amt für 
Volkswirtschaft angesiedelt ist (Tel. 236 64 32 oder 236 64 33;  
info.energie@avw.llv.li).

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
info@pia.llv.li

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