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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. Januar (pafl) - Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und 
Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Die Abänderung zielt darauf 
ab, die EG-Richtlinie zur Änderung der EWG-Richtlinie über die 
Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung 
ihres Kapitals in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie ist zur
Umsetzung bis 15. April 2008 vorgesehen.
Am 6. Juli 2007 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die 
Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in 
Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und
Änderung ihres Kapitals in das EWR-Abkommen zu übernehmen. In seiner 
Sitzung vom 24. Oktober 2007 hat der Landtag diesem Beschluss des 
Gemeinsamen EWR-Ausschusses zugestimmt.
Zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und der Corporate 
Governance zielt diese Richtlinie darauf ab, die 
EU-Kapitalvorschriften für Aktiengesellschaften zu vereinfachen und 
zu verbessern, gleichzeitig aber auch wirksame Schutzvorkehrungen für
Gläubiger und Anleger zu treffen, insbesondere für 
Minderheitsaktionäre.
Die Richtlinie soll es Aktiengesellschaften erleichtern, bestimmte
Massnahmen vorzunehmen, die sich auf die Höhe und die Struktur des 
Kapitals sowie auf deren Eigentumsverhältnisse auswirken. Die 
derzeitigen Kapitalvorschriften der zweiten 
Gesellschaftsrechtsrichtlinie werden von den Beteiligten in 
bestimmten Punkten als zu starr und teuer empfunden. Aus diesem Grund
sollen die Mitgliedstaaten nach der neuen Richtlinie die Möglichkeit 
erhalten, unter bestimmten Bedingungen spezielle Berichtspflichten 
abzuschaffen und gewisse Änderungen in der Besitzstruktur 
vorzunehmen. Diese Änderungen sollen die Gesellschaften in die Lage 
versetzen, rascher und kostengünstiger auf Marktentwicklungen zu 
reagieren. Parallel zu diesen Erleichterungen werden in einzelnen 
Bestimmungen die Rechte der Minderheitsaktionäre und Gläubiger der 
Gesellschaft gestärkt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helböck
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 25

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