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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Kinderrechte sind
Rechte, welche für junge Menschen unter 18 Jahren Anwendung finden. 
Sie beruhen auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Menschen, 
unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern. Zu den 
Kinderrechten zählen unter anderem das Recht auf Bildung, auf 
Gesundheitsversorgung, auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie 
Selbst- und Mitbestimmungsrechte. Sie berechtigen Kinder, Forderungen
zu stellen und verpflichten den Staat und alle Verantwortungsträger, 
für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche 
Rahmenbedingungen zu schaffen.
Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen ein 
grundlegender Katalog dieser Rechte beschlossen, in Form des 
Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Dieses Übereinkommen wurde
mittlerweile von fast allen Staaten der Welt als rechtlich 
verbindlich anerkannt. Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat und 
hat bisher zwei Länderberichte (1998, 2004) über die Umsetzung des 
Übereinkommens in Liechtenstein bei der UNO eingereicht.
Vorstellung des zweiten Länderberichts
Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 13. Januar 2006
in Genf den zweiten Länderbericht Liechtensteins über die Umsetzung 
des Übereinkommens über die Rechte des Kindes behandelt. Dieser 
Bericht informiert über die Zeit von 1998 bis 2003. Im Vorfeld der 
Sitzung wurden dem Ausschuss jedoch aktualisierte Informationen und 
Daten über die Zeit bis Ende 2005 zur Verfügung gestellt. Bei der 
Vorstellung war eine achtköpfige liechtensteinische Delegation 
anwesend, welche die Fragen des Ausschusses zu beantworten.
Die Mitglieder des UNO-Ausschusses betonten, dass Liechtenstein 
die Rechte des Kindes grundsätzlich sehr gut umsetze. Verschiedene 
Fragen befassten sich mit den geplanten Änderungen durch das neue 
Kinder- und Jugendgesetz, wie zum Beispiel die Einführung einer 
Ombudsperson für Kinder oder die Aufhebung der ärztlichen 
Schweigepflicht bei sexuellem Missbrauch und Gewalt gegen Kinder. 
Weiter besprochen wurde das Thema Integration von ausländischen 
Kindern, gekoppelt mit der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, 
Rassismus, Rechtsextremismus und Gewalt. Zudem schenkte der Ausschuss
der Verhinderung von Gewalt in all ihren Formen, inklusive der 
körperlichen Züchtigung in der Familie und an Schulen, grosse 
Aufmerksamkeit. Auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen 
in Institutionen war ein zentrales Thema.
In seinen abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) 
wies der Ausschuss trotz der grundsätzlich sehr positiven Beurteilung
auf verschiedene Schwachstellen hin. Er stellte fest, dass einige der
Empfehlungen, die der Ausschuss im Rahmen der ersten 
Berichterstattung gemacht hatte, von Liechtenstein bisher noch nicht 
umgesetzt worden sind.
In den Empfehlungen des Ausschusses werden die Verantwortlichen 
aufgefordert, die laufenden Aktivitäten fortzuführen und begonnene 
Anstrengungen weiter zu verfolgen.
Weitere Informationen zum Thema "Kinderrechte" finden sich auf der
Homepage des Amtes für Soziale Dienste www.asd.llv.li und des Amtes 
für Auswärtige Angelegenheiten www.aaa.llv.li.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
info@pia.llv.li

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