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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Sanitätsgesetz wird zum Gesundheitsgesetz

Vaduz, 20. September (pafl) -

(ots)

Regierung startet Vernehmlassung zur Totalrevision des Sanitätsgesetzes

Das geltende Sanitätsgesetz wird
den Entwicklungen des Gesundheitswesens nicht mehr gerecht. Viele 
Bestimmungen erweisen sich aufgrund der komplexer werdenden Materie 
als zu wenig differenziert. Dies trifft in besonderem Masse auf die 
Gesundheitsberufe zu. Die Regierung hat deshalb einen 
Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über das 
Gesundheitswesen verabschiedet.
Der Vorschlag der Regierung soll als Rahmengesetz das 
Gesundheitswesen regeln. Veraltete Bezeichnungen werden durch neuere 
ersetzt. So wird unter anderem der Begriff "Sanität" durch den 
international gebräuchlichen und umfassenderen Begriff "Gesundheit" 
ersetzt werden. Das Sanitätsgesetz wird künftig als 
Gesundheitsgesetz und die Sanitätskommission als 
Gesundheitskommission bezeichnet. Weiters wird der 
Gesundheitsförderung und Prävention, entsprechend ihrer grossen 
Bedeutung, in Zukunft ein noch höherer Stellenwert beigemessen 
werden.
Die bisherige Unterscheidung zwischen den medizinischen Berufen 
und den anderen Berufen der Gesundheitspflege wurde aufgegeben. Alle 
Berufe, die nach diesem Gesetz geregelt werden sowie der Beruf des 
Arztes nach dem Ärztegesetz werden neu als Gesundheitsberufe 
bezeichnet. Die Gesundheitsberufe werden mittels Verordnung im 
Einzelnen bezeichnet. Darin werden zudem die verschiedenen Details 
geregelt. Dies hat den Vorteil, flexibler auf Entwicklungen im 
Gesundheitsbereich reagieren zu können. Zudem werden einige 
allgemeine Bestimmungen über die Berufsausübung analog dem 
Ärztegesetz neu aufgenommen. Schliesslich soll die Umsetzung der 
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 
die Gesundheitsberufe betreffend in diesem Gesetz erfolgen.
Die Totalrevision des Sanitätsgesetzes wurde bereits im Rahmen 
der letzten Revision des Sanitätsgesetzes 2003 angekündigt. Die 
letzte Revision wurde vorgenommen, weil mit der Schaffung eines 
Ärztegesetzes die Vorschriften über die Ärzte aus dem Sanitätsgesetz 
heraus genommen und in ein Spezialgesetz überführt wurden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li – 
Vernehmlassungen bezogen werden.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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