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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Katastrophenhilfe-Abkommen mit der Schweiz

(ots)

Vaduz, 25. Januar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen 
Liechtenstein und der Schweiz über die gegenseitige Hilfeleistung 
bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. Aufgrund ihrer 
traditionell engen Beziehungen wollen Liechtenstein und die Schweiz 
im Bereich der Katastrophenhilfe vertieft zusammenarbeiten. Ziel des 
Abkommens ist es, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder 
schweren Unglücksfällen zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für 
grenzüberschreitende Einsätze von Mannschaften und Material, sowie 
für die Zusammenarbeit in den Bereichen Warnung, Alarmierung und 
Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung. Das 
Abkommen geht vom Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen 
Hilfeleistung aus. Auf der Grundlage des Abkommens wird auch die 
Durchführung von gemeinsamen Übungen erleichtert möglich sein. Das 
Abkommen wurde am 2. November 2005 in Bern unterzeichnet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 55

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