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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere verboten

(ots)

Vaduz, 10. Februar (pafl) -

Im Zuge der jüngsten Änderung
der schweizerischen Futtermittelverordnung wurde auch das 
Futtermittelbuch abgeändert. Damit ist ab 1. März 2005 die 
Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere verboten. Es ist 
eine Grundsatzforderung im Futtermittelrecht, dass Futtermittel so 
beschaffen sein müssen, dass sie die Qualität der von 
landwirtschaftlichen Nutztieren gewonnenen Produkte nicht negativ 
beeinflussen.
Dies ist insbesondere bei der Verfütterung von Hanf an Milchkühe 
nicht gegeben. Die Übertragung des pharmakologisch aktiven 
Inhaltsstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) aus dem Futter in die Milch 
ist eindeutig belegt. Die in der Milch wieder gefundenen THC-Gehalte 
können selbst dann nicht akzeptiert werden, wenn nur die im 
Sortenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft aufgeführten 
Hanfsorten verfüttert werden. Über die Zusammenhänge der 
Hanffütterung an Schlachttiere liegen keine Angaben vor. Es kann 
jedoch angenommen werden, dass auch im Fleisch von Schlachttieren, 
denen Hanf verfüttert worden ist, Rückstände von THC gefunden werden 
können.
Ein allfälliger Anbau von Futterhanf zufolge der aktuellen 
Informationsveranstaltungen von Hanf-Interessengemeinschaften führt 
künftig zwangsläufig zu einer Kollision mit dem Futtermittelrecht. 
Bei Fragen zum Anbau von Hanf als Ölsaat oder als nachwachsender 
Rohstoff steht das Landwirtschaftsamt beratend zur Verfügung. Zu 
Aspekten des Betäubungsmittelrechts erhalten Sie beim Amt für 
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Auskunft.
Kontakt
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.:  +423/236 73 20

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