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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt - ein weiterer Schritt in die Zukunft

(ots)

Vaduz, 22. Dezember (pafl) -

Seit Juli dieses Jahres
gehören nunmehr auch im Öffentlichkeitsregister die Schreibmaschinen 
endgültig der Vergangenheit an. Mit der Totalrevision des 
Öffentlichkeitsregisterrechts wurden im Frühjahr 2003 auch die 
erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines 
elektronischen Registers geschaffen. Nach einer rund einjährigen 
Projektdurchlaufzeit konnte nun am 1. Juli mit der auf 
liechtensteinische Bedürfnisse und Besonderheiten angepassten 
Schweizer Handelsregisterlösung "HRWin" der Fairma Powerneting der 
produktive Betrieb aufgenommen werden. Das Softwareprodukt ist ein 
etabliertes Standardpaket das derzeit bei 21 Schweizer 
Handelsregisterämtern eingesetzt wird.
Die Umstellung auf das elektronische Register ist ein erheblicher 
Fortschritt und bringt den Mitarbeitenden des Amtes zukünftig 
wesentliche Erleichterungen bei der täglichen Arbeit. Momentan ist 
von diesen Erleichterungen allerdings noch nichts zu spüren, da im 
Zuge der Umstellung vom bisherigen Papierregister auf das 
elektronische Register wegen der laufenden Bereinigung der Altdaten 
eine erhebliche Mehrarbeit erbracht werden muss. Trotz dieser 
Umstände wurden seit dem Start bereits über 13'000 Tagebuchgeschäfte 
rein elektronisch abgewickelt. Aufgrund der riesigen Datenmenge, 
welche auch die Daten der bereits gelöschten Rechtssubjekte umfasst, 
wird dieser Zustand noch einige Jahre anhalten. Erst nach 
vollständiger Übernahme gehören die Öffentlichkeitsregisterkarten 
endgültig der Vergangenheit an.
Dennoch stellt die Umstellung auf "HRWin" bereits jetzt einen 
enormen Fortschritt dar, da nunmehr sämtliche vom Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramt erfassten Daten unmittelbar allen 
Landesbehörden zur Verfügung stehen. Damit kann das Amt seiner 
Verpflichtung als Datenlieferant ohne Einschränkungen nachkommen. 
Mit Realisierung dieses Projekts kommt Liechtenstein auch 
fristgerecht einer europäischen Verpflichtung nach, welche die 
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum 31. 
Dezember 2006 zur Schaffung eines elektronischen Handelsregisters 
verpflichtet. Zudem ist damit auch die Basis vorhanden für 
weitergehende Projekte im Rahmen des eGovernment-Portals der 
Landesverwaltung www.llv.li. Sobald die gesetzlichen und technischen 
Voraussetzungen geschaffen sind, ist über das Internet-Portal auch 
ein Zugriff von ausserhalb denkbar.

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