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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verkehrsverordnungen abgeändert

(ots)

Vaduz, 2. Dezember (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. November 2004 verschiedene Verkehrsverordnungen abgeändert. Die Änderung betrifft in erster Linie das Höchstgewicht von Fahrzeugen. Die Regelung, dass das zulässige Gesamtgewicht bis 5 Prozent und die Achsbelastung um 2 Prozent überschritten werden darf, wird aufgehoben.

Diese Änderungen wurden notwendig, da die Schweiz ab dem 1. Januar 
2005 die Gewichte der Fahrzeuge auf den internationalen Stand 
anhebt. Liechtenstein hat in dieser Bestimmung bisher die 
schweizerische Regelung beibehalten und schliesst sich nun der 
schweizerischen Gesetzgebung an.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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