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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verzicht auf Tourismus-Umlage

Vaduz, 25. August (pafl) -

(ots)

Stattdessen Einbezug von Betrieben und Gemeinden in konkrete Projekte

Die Regierung hat anlässlich ihrer
Sitzung vom 24. August 2004 hinsichtlich der Abänderung des 
Tourismus-Gesetzes eine Stellungnahme zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Stellungnahme greift verschiedene Fragen auf, die 
in der ersten Lesung im Landtag aufgeworfen wurden und sieht unter 
anderem einen generellen Verzicht auf eine Tourismus-Umlage vor.
Nach der geltenden Gesetzeslage bezahlt jeder am Tourismus 
interessierte Geschäftsbetrieb eine jährlich festzusetzende und 
einzuhebende Umlage zur Aufbringung der Mittel für die 
Tourismusförderung. Diese Umlage wurde in der Vergangenheit 
verschiedentlich infrage gestellt. So hat letztlich der 
Staatsgerichtshof in einem Urteil vom 17. November 2003 Artikel 15 
des Tourismus-Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit auf Mitte des 
laufenden Jahres aufgehoben. Aufgrund dieses Entscheids musste eine 
neue Basis für die Umlagen gefunden werden respektive eine Revision 
des Tourismus-Gesetzes eingeleitet werden.
Resultat der ersten Lesung
Die erste Lesung zur Abänderung des Tourismus-Gesetzes fand 
anlässlich der Landtagssitzung vom 18. Juni 2004 statt. Die Vorlage 
zur ersten Lesung sah eine Einschränkung der abgabepflichtigen 
Betriebe von bisher rund 2'900 auf rund 200 Betriebe vor. Es sollten 
nur noch jene Betriebe von einer Abgabe betroffen sein, welche 
direkt mit dem Tourismus in Verbindung stehen. Der dadurch 
entstehende Einnahmenverlust für Liechtenstein Tourismus sollte 
grösstenteils durch einen höheren Staatsbeitrag entsprechend 
ausgeglichen werden.
Entlastung für Betriebe
Die Regierung ist nach eingehender Prüfung zwischenzeitlich zur 
Auffassung gelangt, dass der administrative Aufwand für 
Liechtenstein Tourismus zur Einhebung dieser Abgabe in einem 
Missverhältnis zu den dadurch erzielbaren Einnahmen in Höhe von rund 
100'000 Franken jährlich stehen würde. Die Stellungnahme der 
Regierung zur zweiten Lesung sieht daher vor, dass auf die Einhebung 
einer Abgabe verzichtet wird, was für die betroffenen Betriebe eine 
entsprechende Entlastung darstellt. Die einzelnen Betriebe sollen 
individuell in Projekte von Liechtenstein Tourismus einbezogen 
werden und dadurch einen entsprechenden Beitrag entrichten.
Kooperationen mit Gemeinden und Betrieben
Das Land wird inskünftig anstelle der Verdoppelung der Abgaben 
einen Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von 
Liechtenstein Tourismus leisten. Für das Jahr 2004 ist hierfür ein 
Betrag von rund 874'000 Franken vorgesehen. Zudem sollen mit 
Finanzbeschluss bereits die Beiträge des Landes an die Personal- und 
Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus für die Jahre 2005 und 
2006 festgelegt werden. Die Landesbeiträge sehen einen abnehmenden 
Verlauf vor. Dies im Hinblick darauf, die Aktivitäten und 
Dienstleistungen von Liechtenstein Tourismus attraktiv und 
marktgerecht zu gestalten und einen höheren Eigenfinanzierungsgrad 
zu erreichen. Angestrebt werden sollen insbesondere Kooperationen 
mit Gemeinden und einzelnen Tourismus-Betrieben.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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