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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EG-Richtlinien

Vaduz, 22. Januar (pafl) -

(ots)

Liechtenstein im oberen Mittelfeld

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute
ihren zweiten Halbjahresbericht 2003 über den Stand der Umsetzung 
von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal Market 
Scoreboard EFTA States No 13) veröffentlicht. Die EFTA- 
Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU-Kommission - jeweils 
zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR- 
Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und 
Norwegen. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. - 
defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 
EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits allfällige 
Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben, die gegen 
Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder oder 
mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet worden und zum 
Stichtag vom 15. November 2003 noch nicht abgeschlossen sind. 
Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die nach dem Stichtag bereits 
in nationales Recht umgesetzt worden sind, sowie auch neue 
Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen 
worden sind.
Per Stichtag 15. November 2003 umfasste das EWR-Abkommen 
insgesamt 4024 EG-Rechtsakte, davon 1535 Binnenmarkt-Richtlinien. 
Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der Binnenmarkt-Richtlinien 
erstellt, da diese - im Gegensatz zu EG-Verordnungen - einen 
nationalen Umsetzungsrechtsakt brauchen, um in Liechtenstein 
anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1535 Binnenmarkt-Richtlinien 
ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 98.9 
Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit von 1.1 Prozent. 
Liechtenstein rangiert damit im oberen Mittelfeld der 18 EWR- 
Staaten, nämlich auf Platz 5. Norwegen weist gegenwärtig ein 
Umsetzungsdefizit von 0.5 Prozent auf, was den Norwegern den 2. 
Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des  
Umsetzungsdefizits von 1 Prozent Platz 4. Das durchschnittliche 
Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat sich auf 1.2 Prozent 
eingependelt. Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der 
noch ausstehenden sowie der neuen Richtlinien versuchen, seine 
nationalen Interessen bestmöglichst zu wahren.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- 
Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten mit Stand 
31. Oktober 2003 ist von 79 auf 71 gesunken: Gegen Norwegen laufen 
in 35 Fällen, gegen Island in 20 und gegen Liechtenstein in 16 
Fällen entsprechende Verfahren.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No 13) ist im Internet unter 
www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- 
Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen 
können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 
60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li).
Rückfragen: 
Stabsstelle EWR
Tel.:  +423/236 60 37

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