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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Europäische Zusammenarbeit gegen das grenzüberschreitende Verbrechen

(ots)

Vaduz, 26. Februar (pafl) -

Der Ständige Vertreter
Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, 
hinterlegte am 26. Februar 2003 die Ratifikationsurkunde 
Liechtensteins zum Europäischen Übereinkommen vom 15. Mai 1972 über 
die Übertragung der Strafverfolgung. Der Landtag hatte dem Bericht 
und Antrag zum Übereinkommen, welcher vom Amt für Auswärtige 
Angelegenheiten vorbereitet worden war, in seiner Sitzung vom 
Dezember 2002 zugestimmt.
Das Übereinkommen erweitert die völkerrechtliche Basis für die 
Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung und ergänzt das 
Europäische Rechtshilfeübereinkommen, bei dem Liechtenstein seit 
1970 Vertragsstaat ist. Die Vorteile des Übereinkommens erweisen 
sich vor allem in jenen Fällen, in denen ein Vertragsstaat trotz 
seiner an sich gegebenen Zuständigkeit an der Durchführung des 
Strafverfahrens gehindert ist, oder in den Fällen, in denen die 
Strafverfolgung in dem anderen Vertragsstaat geboten erscheint. Das 
Übereinkommen hat seit den Terroranschlägen gegen die USA vom 11. 
September 2001 an politischer Bedeutung gewonnen und wird seither zu 
jenen Europaratskonventionen gezählt, die auch der 
Terrorismusbekämpfung dienen. Es tritt für Liechtenstein am 25. Mai 
2003 in Kraft.

Kontakt:

Kerstin Appel
Tel.: +423/236 60 24
kerstin.appel@mr.llv.li

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